Bestattung für Muslime

– abgelehnt –

Viele muslimisch gläubige MigrantInnen, z.B. aus der Türkei, müssen ihre Toten durch spezielle Bestattungsunternehmen in die Türkei überführen. Es sollte deshalb geprüft werden, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass auch Mitbürger und Mitbürgerinnen moslemischen Glaubens ihre Toten im erweiterten Friedhof Gilching-Argelsried beerdigen können.

Antrag:

Es wird geprüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass auch Mitbürger und Mitbürgerinnen moslemischen Glaubens im erweiterten Friedhof Gilching-Argelsried beerdigt werden können.

Begründung:

Viele muslimisch gläubige MigrantInnen, z.B. aus der Türkei, müssen ihre Toten durch spezielle Bestattungsunternehmen in die Türkei überführen. Dies ist eine denkbar integrationsfeindliche Regelung, da die im Islam ebenfalls als Bestandteil der Trauerkultur erforderliche Grabpflege so für die in Deutschland lebenden Verwandten un¬möglich gemacht wird. Ein adäquates Trauern wird so behördlich verhindert. Solange die religiös vorgeschriebenen Bestattungsrituale für ihre Toten nicht akzeptiert werden, kann auch nicht von wirklicher Akzeptanz der Menschen muslimischen Glaubens gesprochen werden.

Der Bedarf an islamischen Bestattungen wird aufgrund der Altersentwicklung auch in Gilching zweifellos zunehmen. Jetzt sind kurzfristige Lösungen mit Tragfähigkeit für die Zukunft unbedingt erforderlich. Denn damit wäre gewährleistet, dass die bestehenden Beisetzungserfordernisse für Tote, die dem islamischen Glauben angehörten, in eine menschenwürdige, der Trauerkultur des Islam Rechnung tragende Praxis überführt werden.

Peter Unger

Antrag: Bestattung für Muslime

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