Bestattung verstorbener Muslime auf hiesigen Friedhöfen

Muslimischer Friedhof

Nach den allgemein anerkannten Fikih-Büchern zur Religions- und Glaubenspraxis im Islam, beispielsweise „Büyük Islam Ilmihali“ von Ömer Nasuhi Bilmen, eine der verbreitetsten Sammlungen, ist bei der Bestattung verstorbener Muslime auf folgende Punkte zu achten:

» Quelle: Basis-Verlag

  • Eine Waschmöglichkeit für die Leichen muss auf dem Friedhof vorhanden sein.
  • Ein separater Bereich für die Muslime sollte auf dem Friedhof ausgewiesen sein (keine gemischte Belegung).
  • Die Gräber sind so zu öffnen, dass sie mit ihrer Längsseite in Richtung Mekka, also nach Südosten, zeigen.
  • Gegen eine Bestattung im Sarg besehen keine Bedenken. Sargbestattungen sind in gewissen Fällen sogar üblich wie z.B. für die Frauenleichenbestattung oder bei schlammigem Boden.
  • Die Särge sollten so beschaffen sein, z.B. durch eine Schräge im Innern, dass die Leiche mit dem Gesicht nach Mekka und leicht auf der rechten Seite liegend gebettet werden kann.
  • Wenn die Leichen verwest sind, dürfen die Gräber neu belegt werden.
  • Es ist für den Verstorbenen oder die Verstorbene besser, ihn/sie dort zu bestatten wo er/sie gestorben ist.

Bezüglich der hierzulande geltenden Bestimmungen der Sargbestattung und der zeitlich befristeten Gräberbelegung bestehen im Islam keine gegensätzlichen religiösen Vorgaben.

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