Stellungnahme zum SZ Artikel vom 16.1.2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Antrag „Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes“? vom 22.12.2008, der Presseerklärung des Gewerbeverbandes, der Aussage des Geschäftsführers der Firma „Electronic Assembly“ und der Aussage des Gilchinger Bürgermeisters in der Süddeutschen Zeitung vom 16.01.2009 möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Die Unternehmensteuerreform, die am 01.01.2008 in Kraft trat, hat im Bereich der Gewerbesteuer markante Änderungen gebracht, die sich auf die Besteuerung der Unternehmen ebenso wie auf die Kommunalhaushalte auswirken.

In der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft profitieren Unternehmen – neben der Absenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15% – von der Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5%.

Berechnungsbeispiel:
Gewerbesteuer bei einem Gewerbeertrag von 10.000.000 Euro 

Kapitalgesellschaft 310 v.H. 330 v.H. Differenz
Gewerbesteuer 2008: -1.085.000,00 € -1.155.000,00 € 70.000,00 €
Gewerbesteuer 2007: -1.341.991,00 € -1.416.309,00 € 74.318,00 €
Einsparung: 256.991,00 € 261.309,00 €

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, mindert sich die Steuerlast einer Kapitalgesellschaft durch die Unternehmensteuerreform bei beiden Gewerbesteuerhebesätzen (310 v.H. und 330 v.H.) im Vergleich zum Jahr 2007 deutlich. Der Steuerlastansteig von 70.000 €, der bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 330 v.H. entsteht, ist damit durch die Reformersparnis abgefedert.

Die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf den Gewerbesteuermessbetrag von 1,8 auf 3,8 auf die Einkommensteuer schafft bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Ausgleich zum Wegfall der Staffelberechnung. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer bis zum Hebesatz von 380 % sollte also für Unternehmen keine zusätzliche Belastung bedeuten.

Angesichts der deutlichen Entlastung von Unternehmen durch die Bundesgesetzgebung halte ich es für durchaus vertretbar, dass diese einen geringen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung der technischen sowie sozialen Infrastruktur leisten, die die Gemeinde ihnen zur Verfügung stellt. Die Behauptung, die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes sei ein entscheidendes Kriterium bei Standortentscheidungen, ist zwar zählebig, wird aber dadurch nicht wahrer! Wichtig für die Standortwahl Gilching sind dagegen: Forschungslandschaft, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Anbieter- und Produzentennetzwerk, Standortkooperationen, Innovationsklima, Wirtschaftskraft, Branchenmix, geografische Lage, Infrastruktur und Lebensqualität.

Daher ist es ratsam für die Gemeinde in die technische sowie soziale Infrastruktur zu investieren. Beispiele für diese Investitionen sind die Generalsanierung der Schulen an der Talhofstraße, der Bau des neuen Rathauses und das Bauprojekt „Gilchinger Glatze“. Allerdings müssen für diese Vorhaben auch in Zukunft genügend Finanzmittel vorhanden sein. Die von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakete sind derzeit noch ohne Gegenfinanzierung. Dadurch könnten in den kommenden Jahren in Bayern Milliarden zum Ausgleich des Haushaltes fehlen. Wer im Umfeld der Finanzkrise nicht versucht, die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, dem fehlt jede Verantwortung für die kommende Generation.

Daher wird eine entsprechende Regulierung der Steuerhebesätze nicht zu einer Massenflucht der Unternehmen in andere Gemeinden führen. Im Gegenteil: Mehreinnahmen durch die erhöhte Steuer können auch dazu beitragen, Gilching attraktiver werden zu lassen; attraktiver für mögliche Unternehmensansiedlungen.

Ich weiß natürlich, dass Steuererhöhungen immer unbeliebt sind. Die Erhöhung des Hebesatzes von 310 auf 330 Punkte ist aber sehr moderat und bringt uns jährlich Mehreinnahmen, auf die wir nicht verzichten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Akpomuje

Stellungsnahme 18.1.2009

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.