Umsetzung des Radverkehrskonzepts

– noch nicht behandelt –

Sehr geehrte Damen und Herren,

In seiner Sitzung am 17.2.2009 hat der Gemeinderat dem „10-Punkte-Programm vorrangiger Maßnahmen“ des Radverkehrskonzepts des Planungsbüros Lang und Burkhardt bis auf Punkt 7 zugestimmt.

Für die Durchführung dieser Maßnahmen wurden die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen. Einige der betreffenden Punkt sind bis heute noch nicht oder nur zum Teil umgesetzt worden. Im Interesse einer unmittelbaren Verbesserung der Situation für Radfahrer in Gilching und nicht zuletzt im Interesse der Verbesserung ihrer Sicherheit als Verkehrsteilnehmer stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den folgenden

Antrag:

 

1. Abstellmöglichkeiten:

Am S-Bahnhof Neugilching werden in den Abstellanlagen in der Landsberger-Straße und an der Sonnenstraße (Sonnenzentrum) je 24 zusätzliche moderne Fahrradständer aufgestellt und die vorhandenen insgesamt 144 Abstellplätze durch Fahrradständer modernen Typs ersetzt. Auch die vorhandenen 36 Fahrradständer am S-Bahnhof Geisenbrunn sowie die 94 Fahrradständer älterer bis alter Bauart (von insgesamt 182) am S-Bahnhof Gilching-Argelsried werden gegen moderne Modelle ausgetauscht, die ein Anschließen des Fahrrads ermöglichen (Komfortständer mit senkrechter Stange).

Begründung:

Insgesamt gibt es am S-Bahnhof Neugilching in der Abstellanlage an der Landsberger-Straße 108 Fahrradständer älterer Bauart, davon 103 überdacht und fünf in der freien Wiese. In der Abstellanlage an der Sonnenstraße (Sonnenzentrum) gibt es 36 überdachte Fahrradständer. Die Einstellmöglichkeiten insbesondere am S-Bahnhof Neugilching sind – und dies nicht nur im Sommer – nicht ausreichend; als Folge stellen viele Radfahrer ihre Räder an diversen Absperrgittern bzw. Zäunen ab. Beispielsweise waren am 28.10.2010, einem Werktag, um 18.15, d.h. zum Ende des Berufsverkehrs, die Fahrradständer sowohl in der Landsberger-Straße wie in der Sonnenstraße überfüllt, zahlreiche Fahrräder standen außerhalb der Abstellplätze (Landsberger-Straße ca. 25, Sonnenstraße 10)!

Punkt 5 des 10-Punkte-Programms lautet wie folgt:

„Ersatz defekter und unbrauchbarer Fahrradständer (z.B. sog. „Felgenbrecher“) durch aktuelle Modelle (Fahrrad anschließbar) sowie Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen.“(Hervorhebung durch den Verfasser)

Im Radverkehrskonzept des Planungsbüros Lang und Burkhardt wird auf Seite sieben das „aktuelle Modell“ für Fahrradständer so beschrieben:

“Auch für Fahrradabstellanlagen gelten Anforderungen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: …

  • Ansperrmöglichkeit auf Rahmenhöhe (für Fahrräder aller Größen),
  • Komfortable Nutzbarkeit (z.B. Einstellmöglichkeit ohne Anheben des Rades; ausreichende Abstände) …“

Fahrradständer dieses Modells finden sich in Gilching bisher nur am S-Bahnhof Gilching-Argelsried, wo es insgesamt 88 solcher überdachten Komfortabstellplätze gibt.

Im Juli 2009, also fünf Monate nach dem Beschluss des Gemeinderats zum Radverkehrskonzept, wurden am S-Bahnhof Neugilching in der Abstellanlage Landsberger Straße auf drei ehemaligen PKW-Stellplätzen 33 überdachte Fahrradständer neu aufgebaut, jedoch wurde wiederum kein aktuelles Modell angeschafft, an dem die Fahrräder anschließbar sind und die ausreichende Abstände aufweisen!

2. Durchgängigkeit des Fahrradnetzes:

a) in Nordost-Südwest-Richtung:

Die Kiltrahingerstraße wird als für Radfahrer sichere Parallelroute zur Karolingerstraße durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen; auch der Görbelmoosweg soll als für Radfahrer geeignete „Durchgangs“-Route mit entsprechenden Hinweisschildern ausgeschildert werden. Insbesondere an Römerstraße und Starnberger Weg müssen für diese Fahrradrouten gut sichtbare Hinweisschilder aufgestellt werden. Der Bau von Radwegen ist aber nicht notwendig, da es sich bei diesen beiden Straßen um „30“er Straßen handelt. In der Fortsetzung der Kiltrahingerstraße (nach Kreuzung mit Starnberger Weg), im Liesl-Karlstadt-Weg, einem Rad-Fuß-Weg, müssen zur Erreichung eines fließenden Radverkehrs die noch bestehenden Umlaufsperren (jeweils am Starnberger Weg und an der Talhofstraße) abgebaut werden. Am Starnberger Weg muss zudem eine Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet werden.

Begründung:

Gerade die Karolinger-Straße ist mit ihren zahlreichen Einmündungen und als „50“er-Straße für Radfahrer, insbesondere aber für Kinder, die diese Straße mit ihrem Rad als Weg ins Schulzentrum an der Talhofstraße nutzen, ein gefährliches Pflaster – und dies, obwohl sie einen einseitigen Rad-Fuß-Weg besitzt. Die Gemeinde täte gut daran, für Radfahrer die wesentlich ruhigere Anliegerstraße, die Kiltrahinger-Straße, die als Fortsetzung in den Rad-Fuß-Weg des Liesl-Karlstadt-Weges mündet, als sichere Parallelroute zur Karolinger-Straße mit gut wahrnehmbar platzierten Wegweisern vor allem an Römer-Straße, Starnberger Weg und Talhofstraße auszuweisen (z.B. Radlsymbol – „Schulzentrum Talhofstraße 1 km“ etc.). Als Ergebnis dieser Maßnahme könnten sich insbesondere Schulkinder wesentlich ungefährdeter zwischen Römer- und Talhofstraße radeln.

 

b) Parallelroute zur Römerstraße:

Die Verwaltung prüft die Ausweisung der Anliegerstraßen Am Hang und Ressweg als Parallelroute zur Römerstraße mit Aufstellung entsprechender Hinweisschilder insbesondere an der Römerstraße, Abzweigung Ressweg und in der Rathausstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer des Ackerstreifens zwischen Ressweg und Am Hang in Verhandlung zu treten, mit dem Ziel das Verbindungsstück zwischen den beiden Straßen zu erwerben, um dort einen Rad-Fuß-Weg bauen zu können.

Begründung:

Gerade die Römerstraße ist für Radfahrer äußerst unübersichtlich und nur mit Risiko befahrbar. Mit dieser durch entsprechende Beschilderung ausgewiesenen Parallelroute zur Römerstraße und nach Bau eines ca. 50m langen Rad-Fuß-Weges gäbe es für Radfahrer zwischen Rathausstraße und Wildmoosweg bzw. Krautgartenweg eine sichere Alternativroute.

 

3. Finanzierung

Für 2011 sind Finanzmittel einzustellen, die einen raschen Abschluss aller beschlossenen Punkte des 10-Punkte-Programms ermöglichen, sobald die Bedingungen dies nach Winterende zulassen. Darüber hinaus müssen Finanzmittel für die konsequente weitere Umsetzung des Radverkehrskonzepts des Büros Lang und Burkhardt eingestellt werden.

Begründung:

Die für 2010 vorgesehenen Finanzmittel zur Umsetzung des 10-Punkte-Programms wurden nur zum geringen Teil verwendet.

Eine zügige Umsetzung des Radverkehrskonzepts ist im Rahmen übergeordneter Ziele der Gemeinde (Energiewende 2035, Entlastung von motorisiertem Individualverkehr, Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer etc.) unerlässlich.

 

Antrag Radverkehrskonzept

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