UN-Behindertenrechtskonvention: „Deutschland wird inklusiv – Gilching ist dabei!“

– angenommen –

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet.

Am 30. März 2007 wurden beide Dokumente auch von Deutschland unterzeichnet und traten nach ihrer Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat am 26. März 2009 für Deutschland verbindlich in Kraft. Die UN-BRK muss somit auch in unserer Gemeinde in allen Schulen umgesetzt werden.

Die Konvention verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild: die Inklusion. Sie ist klar zu unterscheiden von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) die behinderten Menschen müssen sich anpassen, damit sie in der Gesellschaft dabei sein können. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.

Die Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Hierfür stellt die Konvention Forderungen in mehreren Lebensbereichen auf.

So muss zum Beispiel gemäß Artikel 24 ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen nicht aus dem allgemeinen Schulsystem ausgegrenzt, sondern einbezogen werden. Das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder soll damit zur Regel werden. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK ist ein Rechtsanspruch auf inklusive Bildung geschaffen.

Schulen sowie auch Kindertagesstätten müssen demzufolge so ausgestattet werden, dass sie kein Kind aussondern müssen.

Deutschland und insbesondere der Freistaat Bayern haben hier einen erheblichen Nachholbedarf: In Deutschland besuchen relativ wenige Kinder mit Behinderung eine Regelschule (siehe unten stehende Integrationsquoten). Die UN-Behinderten-konvention sieht vor, dass 90 Prozent aller behinderten Kinder zusammen mit Nichtbehinderten unterrichtet werden.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung besuchen in Bremen 89 Prozent der Grundschüler, denen besonderer Förderungsbedarf attestiert wurde, reguläre Schulen, auch in Schleswig-Holstein und im Saarland sind es mehr als 70 Prozent. Bayern liegt mit 22 Prozent ziemlich am unteren Ende der „Inklusionsskala“ (Süddeutsche Zeitung, 1.9.2011).

Ich stelle deshalb zur Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2012 folgende

Anträge:

 

Antrag A:

Der Bürgermeister berichtet über den Stand der Inklusion in unserer Gemeinde ab und beantwortet –soweit es derzeit möglich ist- folgende Fragen:

  1. Wie stellt sich unsere Gemeinde der Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion, die Teilhabe der Menschen mit Behinderung als Menschenrecht zu ermöglichen und soll diese Aufgabe zum Beispiel mit Hilfe eines Handlungsplans auf Gemeindeebene angegangen werden?
  2. Gibt es Überlegungen, wie die Vorgabe des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, dass Inklusion „Aufgabe aller Schulen“ ist, umgesetzt wird?
    • Wie viele SchülerInnen mit Förderbedarf gibt es in unserer Gemeinde (aufgeschlüsselt nach Schularten)?
    • Welche Förderschwerpunkte haben sie?
    • Welche Schularten und welche Jahrgangsstufen besuchen sie derzeit?
    • Welche inklusiven Angebote gibt es bereits in unserer Gemeinde (zum Beispiel in Kindertagesstätten, Horten, weitere Kooperationsklassen wie zum Beispiel in der Arnoldus-Grundschule usw.) (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Bereichen)?
    • Welche Erfahrungen wurden hier gemacht?
    • Gibt es eine örtliche Beratungsstelle für Inklusion in Kindergarten, Schule und anderen gemeindlichen Einrichtungen?
    • Wenn nein, ist geplant, eine solche einzurichten?
    • Wenn nein, wohin können sich Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer wenden?
    • Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Gemeinde bei der Umsetzung der Inklusion?
    • Wo haben sich bereits Kostenverschiebungen ergeben?
    • Bestehen an den einzelnen Schulen und Kindergärten die räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Inklusion?
    • Gibt es Räume zur Differenzierung?
    • Welche Schulen sind barrierefrei?
    • Wie ist die Situation hinsichtlich der personellen Ausstattung der einzelnen Schulen, wie etwa genügend Lehrkräfte zur Bildung kleiner Klassen, SonderpädagInnen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulsozialarbeiter oder genügend Verwaltungsangestellte?
    • Wie sind die Klassenstärken in den einzelnen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schularten)?
    • Gibt es Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler wie zum Beispiel durch zusätzliche Fachkräfte, wie Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD), Schulbegleiter oder Integrationshelfer?
    • Wie wird diese Unterstützung finanziert?
    • Von welcher Stelle wird die Unterstützung jeweils gewährt?
    • Wie werden die einzelnen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf befördert?
    • Wie hoch sind die Kosten für die Beförderung und wer trägt sie?
    • Wer trägt die Kosten für eine Beförderung an eine allgemeine Schule?
    • Wo gibt es Ganztagsangebote?
    • Für welche Schülerinnen und Schüler sind sie zugänglich?
    • Gibt es Bedarf an Ganztagsangeboten, wenn ja, ist ein Ausbau vorgesehen?
  3. Findet eine Zusammenarbeit mit Schulen von Nachbargemeinden statt, wenn ja, wo und in welcher Form?

Antrag B:

Der Bürgermeister und die Sachgebietsverantwortlichen (zum Beispiel Schulressort, Kindergartenverantwortliche oder Bauamt) berichten jährlich über den Fortschritt der Inklusion in Gilching.

 

Antrag C:

Es wird die Einrichtung eines Runden Tisches geprüft, der die Inklusion mit Ideen und Vorschlägen begleitet und voranbringt.

Der Runde Tisch könnte zum Beispiel besetzt werden mit fachkompetenten Persönlichkeiten, Betroffenen, Vertretern der Schul- und Kindergartenleitungen, sozial engagierten Menschen, Vertretern der Kirchen sowie Vertretern örtlicher Behindertenorganisationen (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg, Sozialverband VdK).

 

Wir alle – Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Verwaltung und Politik- müssen dazu beitragen, dass die Inklusion gelingt.

Die Gemeinde Gilching würde darüber hinaus ihre Vorreiterrolle bei der Gestaltung einer nachhaltig solidarischen Gemeinde bekräftigen. Mit freundlichen Grüßen,

Peter Unger
(Behindertenreferent)

Inklusion an Schulen

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.