Inklusionsbeirat in der Gemeinde Gilching

Antrag wurde abgelehnt in der Gemenderatssitzung vom 28.6.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Inklusionsbeirates für die Gemeinde Gilching und beauftragt die Verwaltung, beiliegenden Satzungsentwurf als Grundlage für den Beirat zu verwenden.

Begründung: 

Die Einrichtung eines Inklusionsbeirats soll die Selbstbestimmung, Diskriminie­rungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Gilching voranbringen. Der Inklusionsbeirat vertritt deren Interessen und kann wesentlich zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen
Lebensbereichen beitragen. Damit unterstützt die Gemeinde Gilching die Bemühungen des Landkreises Starnberg, Kernforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Der Inklusionsbeirat soll insbesondere

  • den Erfahrungsaustausch über die Situation behinderter BürgerInnen in Gilching fördern und Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse
    entwickeln
  • die Gemeinde in allen Belangen der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung öffentlich zugänglicher  Gebäude und der Verkehrsräume beraten
  • und besondere Belange von Menschen mit Behinderung bzw. von deren Angehörigen gegenüber Gemeinderat und Gemeindeverwaltung durch Anfragen, Empfehlungen und Anträgen wahrnehmen.

 

Entwurf einer

Satzung 
für den Inklusionsbeirat der Gemeinde Gilching 
Präambel 

Gilching will durch die Einrichtung eines Inklusionsbeirates die Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Men­schen mit Behinderung In Gilching voranbringen und die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Der Beirat soll den Erfahrungsaustausch behinderter Menschen fördern, Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse einbringen und die Gemeinde  unter anderem bei der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude und Verkehrsräume beraten.
Die Gemeinde Gilching erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 22 08.1998 (GVBI S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27,07,2009 (GVBI S. 400), fol­gende Satzung:

§1
Aufgaben und Rechte 

  1. Der Inklusionsbeirat wirkt als unabhängige Interessenvertretung der in der Gemeinde Gilching lebenden Menschen mit Behinderung
  2. Der Inklusionsbeirat berät den Gemeinderat und die Verwaltung In allen behinderten relevanten Belangen und Angelegenheiten. Die Beratung erfolgt durch Stellungnahme, auf Aufforderung des Gemeinderates, eines Ausschusses oder des Bürgermeisters, oder aufgrund von Bürgeranfragen
  3. Der Beirat kann mit Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder auch von sich aus Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge abgeben.
  4. Dem Inklusionsbeirat werden die Unterlagen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse, soweit sie die Belange der Menschen mit Behinderung betreffen zur Einsichtnahme überlassen. Der Inklusionsbeirat kann hierzu schriftlich Stellung nehmen

§2 
Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder 

  1. Der Inklusionsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung der Mitglieder, welche vom Ersten Bürgermeister einberufen wird. Eine Wiederwahl Ist möglich.
  2. In den Inklusionsbeirat können als Vertreter der Menschen mit Behinderung, Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die
    • bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50  selbst behindert, oder Behinderten gleichgestellt sind, oder Angehörige oder gesetzliche Betreuer eines solchen Schwerbehinderten sind
    • ihren Hauptwohnsitz in Gilching haben,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Die Gemeinde lädt durch offenen Aufruf mit einer Frist von mindestens einem Monat zu einer Wahlversammlung ein, in der sich die Bewerber zur Wahl stellen und anschließend durch die anwesenden Wahlberechtigten gewählt werden. Die Gemeinde prüft die Wählbarkeit.
  4. Die Rangfolge der Nachrücker ergibt sich aus dem Wahlergebnis in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen.

§3 
Beendigung der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat endet

  1. mit Ende der Amtszeit des Inklusionsbeirates
  2. mit Verlegung des Hauptwohnsitzes
  3. durch Niederlegung des Amtes aus besonderem Grund

§4
Ehrenamt 

Die Mitgliedschaft und Tätigkeit im Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten die benötigten Arbeitsmaterialien und notwendigen Auslagen von der Gemeinde Gilching zur Verfügung gestellt.

§5 
Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Antrag Inklusionsbeirat 2016

Inklusionsbeirat in der Gemeinde Gilching
(Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 14.6.2016)
Nach ausführlicher Diskussion wird der folgende Antrag des GR Unger abgelehnt:
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Inklusionsbeirates für die Gemeinde 
Gilching und beauftragt die Verwaltung, beiliegenden Satzungsbeschluss als Grundlage 
für den Beirat zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 15

Update 31.1.2018:

Antrag wurde abgelehnt in der Gemeinderatssitzung vom 28.6.2016 gegen die beiden Grünen Stimmen (siehe Kasten oben).

Im der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2016 stellte dann die SPD Fraktion den Antrag auf einen Runden Tisch Inklusion. Dieser wurde mit 19:3 angenommen.

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