„Obdachlosenheim“

Antrag zur Gemeinderatssitzung vom 22.11.

Für in Wohnungsnot und von Schicksalsschlägen getroffenen Menschen hat die Ge­meinde eine Unterkunft geschaffen, die im gemeindlichen Sprachgebrauch als „Obdachlosenheim“ bezeichnet wird.
Auch in verschiedenen Ortsplänen, die im Internet aufrufbar sind, wird diese Namensgebung verwendet. 

Unterkunft in der Weßlinger Straße (Foto: M. Pilgram)
Unterkunft in der Weßlinger Straße (Foto: M. Pilgram)

Die Namensverwendung „Obdachlosenheim“ ist aber in mehrfacher Weise problematisch und stellt auch eine Stigmatisierung dar:
So zum Beispiel in der Außenwirkung bei der Arbeitssuche – wer stellt schon (unvoreingenommen oder überhaupt) jemand ein, der/die in der Obdachlosenunterkunft wohnt.
Denn es wird häufig mit dem Begriff „Obdachlose/r“ ein Bild transportiert, welches hauptsächlich aus Vorurteilen besteht.

Die gängige Vorstellung von „Obdachlosen“ ist immer noch die des Alkoholikers mit langem verwildertem Bart, arbeitsscheu, sowieso nicht wohnfähig usw. also die gan­ze Schublade an Vorurteilen. Damit wird auch eine Schuldzuschreibung vorgenom­men, denn es wird angenommen, dass die Obdachlosen sowieso nicht arbeiten und vernünftig wohnen wollen, und somit komplett selber für ihre Situation verantwortlich sind.
Dabei wird ausgeblendet, dass es zum Beispiel oft sehr schnell gehen kann, seine Wohnung zu verlieren: Nach Berichten von Betreuerinnen zieht oft in das Obdachlo­senheim an der Wesslinger Straße jemand ein, der/die die Wohnung nach einer Trennung von Partner oder Eltern verloren hat. Oder durch bauliche Schäden be­dingt, die bisherige Wohnung verlassen muss. Oder weil bei Untermietverträgen der Hauptmieter plötzlich stirbt.

Das oben genannte „Obdachlosenbild“ hat natürlich Auswirkungen für die Bewohne­rInnen: Welcher Vermieter gibt dann einem/einer Obdachlosen eine Wohnung…
Dabei soll eine gewisse eigene Verantwortung für die jeweilige Lebenssituation nicht völlig von der Hand gewiesen werden. Dennoch sind immer auch genug Faktoren beteiligt, die nicht oder nicht mehr im eigenen Verantwortungsbereich der Betroffenen liegen. Welcher Mensch kann denn wirklich alles selber entscheiden und beeinflus­sen?
Eine Betreuerin hat es mehrfach erlebt, dass es den Betroffenen äußerst peinlich ist, die Adresse mit der Bezeichnung „Obdachlosenheim“ öffentlich anzugeben.


Ich stelle deshalb mit Unterstützung der Fraktion folgenden

Antrag:

 

Auf die Bezeichnung der Räumlichkeiten an der Weßlinger Straße mit Obdachlo­senheim wird zukünftig verzichtet. Es wird ausschließlich die Adresse verwendet.

Die Verwaltung fordert die betroffenen Herausgeber der Gilchinger Stadtpläne auf, die Bezeichnung Obdachlosenheim in ihren zukünftigen Ausgaben nicht mehr zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Unger

Antrag: Obdachlosenheim

Update 31.1.2018:

Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 6.12.2016 einstimmig (19:0) angenommen

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