Schutzstreifen für Radfahrer im Starnberger Weg

 

Sehr geehrter Herr Walter,

sehr geehrte Damen und Herren,

In der Sitzung des UEVA vom 27.3.2017 wurden unter TOP 4 die für Gilching relevanten Maßnahmen des Alltagsroutennnetzes für Radfahrer im Landkreis Starnberg diskutiert. Bei vielen dieser Maßnahmen ging es um die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer.

Von besonderer Bedeutung sind diese im Starnberger Weg, stellt dieser doch eine Parallelroute zu der aus Radfahrersicht problematischen Römerstraße dar. Ein Teil des Starnberger Weges ist auch für schnellere Radler recht gut zu befahren, zwei Abschnitte sind jedoch äußerst problematisch.

Die diesbezüglichen Maßnahmen tragen im Kataster die Nummern 102 und 116.

Diese Maßnahmen wurden nach zum Teil längerer Diskussion am 27.3.2017 abgelehnt. Die Ablehnung wurde unter anderem mit der nicht ausreichenden Straßenbreite begründet.
Auf meinen Einwand hin, dass für die Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens lediglich eine Mindestbreite von 5,75 Meter (Schutzstreifen mindestens 1,25 Meter plus Fahrbahnbreite mindestens 4,50 Meter) erforderlich wäre und diese doch vorhanden sein müsste wurde genauso auf die nicht ausreichende Fahrbahnbreite verwiesen wie auf meinen Einwand, dass dies doch sicher bei der Erstellung des Alltagsroutennnetzes durch die vom Landratsamt beauftragten Sachverständigen berücksichtigt wurde.

Genaue Daten über die Fahrbahnbreite lagen zur Sitzung jedoch nicht vor.

Bei einer am 23. 6.2017 vorgenommenen Messung durch Herrn Haas und mich wurden an den schmalsten Stellen des Starnberger Weges Breiten von 6,0 m (zwischen Feuerwehr und Altenheim) bzw. 6,5 m (S-Bahnunterführung) festgestellt. Daraus folgt, dass die Diskussionen und Abstimmungen der Ausschussmitglieder über die Maßnahmen 102 und 116 auf der Basis falscher Annahmen bzw. nicht vorhandener Daten erfolgten.

Antrag

Ich beantrage deshalb mit Unterstützung der Fraktion folgende Maßnahmen:

  1. Die am 27.3.2017 auf der Basis falscher Annahmen bzw. nicht vorhandener Daten abgelehnten Maßnahmen für den Starnberger Weg werden erneut beraten und abgestimmt.
  2. Am Starnberger Weg / Römerstraße wird von der Weßlinger Straße bis zum Görbelmoosweg ein einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer auf der nordöstlichen Seite markiert. (Siehe Maßnahme 116)
  3. Am Starnberger Weg wird von der Orionstraße bis zur Landsberger Straße ein einseitiger Schutzstreifen auf der südwestlichen Seite markiert. (Siehe Maßnahme 102)
  4. Der Schutzstreifen wie unter Punkt 3 beschrieben wird ergänzt durch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel zur Landsberger Straße, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen.

Mit den beschriebenen Maßnahmen könnte in Verbindung mit dem vorliegenden Bestand auch für Alltagsradler im Starnberger Weg ein durchgehendes und gut abgesichertes Angebot zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Gebauer


Wie ging es weiter:

Über den Antrag wurde in der Sitzung vom 24.7.2017 des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss UEVA wie folgt abgestimmt:

1.: einstimmig angenommen
2.: mit einer Gegenstimme angenommen
3. + 4.: 3 Stimmen dafür / 6 Stimmen dagegen – mehrheitlich abgelehnt

Seit 20.9.2017 wird der Beschluss „Markierung eines Schutzstreifens am Starnberger Weg/Römerstraße zw. Görbelmoosweg und Weßlinger Straße (nordöstliche Seite) aus der Sitzung des des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss, 24.07.2017 umgesetzt. Erste Markierungsarbeiten haben begonnen.

Foto: M.Pilgram

 

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