Gemeinderat: Sitzung vom 5.12.2017

Foto Rathaus Gilching: M. Pilgram

Nachschau von Martin Pilgram für die Gemeinderatsfraktion der Grünen

Themen: Bebauung der Glatze, Umbau der alten Montessori-Schule, Stellungnahme zum LEP

Bebauung der Glatze

Die aktuelle Planung wurde von Prof. Rommel vorgestellt. Wirklich neues gab es dabei nicht. Die Anschließenden Diskussionen drehten sich vor allem um die Punkte:

  • Anzahl Tiefgaragen

  • Verbindungsweg Sonnenstraße Bahnhof

  • Aufgelockerte Bebauung

  • Landschaftssenke

Um nicht gleich von der Bahn ausgebremst zu werden, wurde im aktuellen Entwurf die Landschaftssenke nur angedeutet. Viele Gemeinderäte sehen darin aber schon die Abkehr von diesem Element, was eigentlich zentraler Bestandteil der Bebauung und die Verbindung zwischen dem Grünstreifen südlich und nördlich der S-Bahn sein sollte. Vom Bauamt wurde dem widersprochen und dies als notwendige Maßnahme für eine zügige Planung dargestellt. Verhandlungen mit der Bahn seien parallel zu führen.

Auch wenn es sich bei den Darstellungen nur um einen Entwurf handelte, so wurde auch die Befürchtung geteilt, dass auf der Site zum Starnberger Weg eine zu einheitliche Blockbebauung stattfinden könnte. Hier wünschten sich viele eine etwas aufgelockerte Bebauung. Damit einher ging auch die Nachfrage zu den Tiefgaragen für diese Wohneinheiten. Werden hier viele separate angelegt, oder können verschiedene Einheiten auch mit einer Tiefgarage versehen werden. Je mehr Tiefgaragen, desto mehr Ein- bzw. Ausfahrten werden am Starnberger Weg vorzusehen sein.

Und schließlich ging es um den Verkehr. Bei 1700 Neubürgern wird es eine Steigerung des Verkehrs in der Region geben. Wie dieser Verkehr abfließt und ob die Verbindungsstraße vom neuen Kreisel an der Sonnenstraße zum Bahnhof eine verkehrsberuhigte Straße, eine Fußgänger- und Radfahrerstraße oder eine normale Autostraße werden solle, auch darüber schieden sich die Geister. Wir Grüne haben uns immer gegen die Autoverbindung von Sonnenstraße zum Bahnhof ausgesprochen – weil es unser Ziel war, wenigstens kleine autofreie Bereiche zu schaffen und damit dem Radverkehr die Wege zu ebnen. Eine Autostraße -klein-groß-mit oder ohne Tempobeschränkung bringt Lärm, Gestank und Gefährdung in diesen Bereich – es wäre schade, die Chance der Autofreiheit nicht zu nutzen

Wir als Grüne sollten mit Beginn des neuen Jahres uns zu alle diesen Punkte und anderen die Bebauung betreffenden Punkten (Holzbauweise, zentrale Energieversorgung,…) eine Meinung bilden um diese dann auch vor allem im Bauausschuss einbringen zu können.

Alte Argelsrieder Schule

Das Architekturbüro Dinkel stellten die bisherigen Überlegungen zur Sanierung und Erweiterung der alten Argelsrieder Schule vor. Diese war zuletzt von der Montessorischule genutzt worden und soll nun für den Hort „Bärenstark für leben“ der Diakonie Fürstenfeldbruck zur Verfügung gestellt werden.

Die meisten Nachfragen betrafen die mögliche Sanierung und deren Unabwägbarkeiten. Und in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung. Bevor also richtig mit dem Bauen losgelegt wird, will man Klarheit über die möglichen Kosten haben. Dazu werden die Architekten entsprechende Ingenieurbüros in die Planung einbinden.

Gemeinderat Helbig stellte grundsätzlich die Nachnutzung als Kinderbetreuungseinrichtung infrage und stimmte am Ende auch als einziger gegen Vorschlag der Verwaltung in der Planung fortzufahren und dem Nutzungskonzept Kinderbetreuungseinrichtung zuzustimmen.

Änderung des Landesentwicklungsplanes

Im Laufe der Erstellung eines geänderten Landesentwicklungsplanes konnten noch bis zum 22.12. Stellungnahmen abgegeben werden. Dies nutzte die Gemeinde. Dabei wurde der von der Verwaltung erstellte Vorschlag durch Ergänzungen von Herrn Winklmeier erweitert. Ähnliche Ergänzungen wurden auch von den Grünen vorgeschlagen, die sich aber auf die Formulierungen im Antrag Winklmeier einlassen konnten.

Die Stellugnnahme zum LEP wurde mit 2 Gegenstimmen angenommen.

Wortlaut der Anträge zum LEP:

Antrag Verwaltung:

Der Gemeinderat Gilching nimmt die Teilfortschreibung des LEP Bayern zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab:

Die Alternativstandortprüfung für die Ausnahme sowie die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes in Punkt 3.3 Abs. 2 (LEP) sind hoch zu gewichten und zu prüfen. Der Halbsatz „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes“ ist nicht klar genug definiert und lässt viele Möglichkeiten offen. Es wird daher angeregt, hier eine klare Definition vorzugeben, damit großflächigen Gewerbegebietsausweisungen und damit der Zersiedelung der Landschaft nicht Tür und Tor geöffnet werden.

Zu § 3 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird wie folgt Stellung genommen: Eine mögliche Aufhebung oder Änderung des Lärmschutzbereiches für den Sonderflughafen Ober-pfaffenhofen darf keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung haben. Deshalb ist auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Lärmschutzbereich gemäß FluLärmG zu gewährleisten.

Mit 20:0 angenommen

Im Nachgang wird o. g. Beschluss durch nachfolgenden Zusatzantrag von GR Winklmeier und GR Pilgram ergänzt:

Stellungnahme der Gemeinde Gilching zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Die Gemeinde Gilching spricht sich mit Nachdruck gegen die geplante Aufweichung des Anbindegebots aus. Das Anbindegebot hat zum Ziel, die Zersiedelung der Landschaft durch eine unkontrollierte Ausweisung von Gewerbegebieten zu verhindern. Mit der Aufnahme dreier weiterer Ausnahmetatbestände für die Ansiedlung von „Gewerbe- und Industriegebiete(n) an Autobahnanschlussstellen, Anschlussstellen von vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straßen und Gleisanschlüssen sowie für interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete und für überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlagen oder dem Tourismus dienende Einrichtungen“ wird das Ziel der Vermeidung von Zersiedelung konterkariert und das Anbindegebot de facto aufgegeben. Um dem ebenfalls genannten Ziel des Flächensparens Folge zu leisten, dürfen den unter Punkt 3.3 des Landesentwicklungsprogramms (Vermeidung von Zersiedelung) genannten Ausnahmen vom Anbindegebot nicht die oben genannten weiteren Ausnahmetatbestände hinzugefügt werden.

Mit 18:2 angenommen.

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