Mangelhafte Barrierefreiheit des Bahnhofsgebäudes am S-Bahnhof Gilching-Argelsried

Hohe Stufe zum Bhf Argelsried (Foto: M.Pilgram)

Schreiben von Gemeinderat Peter Unger,Referent für Behindertenangelegenheiten, an die Gemeinde Gilching:

Sehr geehrter Herr Walter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem wurde der umfangreiche Umbau des Bahnhofsgebäudes Gilching-Argelsried abgeschlossen und das Café-Bistro Gleis 8 eröffnet.

Schon bei Planungsbeginn und in den Phasen der Planungserläuterungen habe ich insbesondere als Referent für Behindertenangelegenheiten wiederholt auf die not­wendige Barrierefreiheit des Projektes hingewiesen und diese aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen eingefordert. Vom Bürgermeister sowie vom Leiter des Bauamtes, Herrn Huber und vom Architekten wurde immer wieder die barrierefreie Herstellung betont.

Ich habe aber festgestellt, dass es keinen barrierefreien Zugang zum Vorplatz des Gebäudes gibt. Der Vorplatz und damit der Zugang zum Café ist nur über einen fünf Zentimeter hohen Absatz erreichbar. Damit ist die Barrierefreiheit nicht gegeben. Die Zuwegung zum Eingang muss barrierefrei sein. Für Menschen, die einen Rollstuhl benutzen, ist der Zugang nur über einen Umweg fast beim Kino Filmstation möglich.
(DIN 18040-1, Nr. 4.2, Äußere Erschließung auf dem Grundstück, Bayerische Bauordnung, Art. 48, Abs.2).

Hier ist besonders unverständlich, dass der Zugang zum Bahnhofsgebäude von der Straßenseite aus auf mehrere Meter neu asphaltiert und wieder eine fünf Zentimeter hohe Stufe neu hergestellt wurde.

Den Sachverhalt habe ich in der letzten Gemeinderatssitzung am 18. September 2018 er­läutert und Abhilfe eingefordert.

Ich habe mich von (…) der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, informieren lassen. Dabei wurden weitere Mängel festgestellt:

  • Bei den zwei Stufen am Eingangspodest fehlen Handläufe für gehbehinderte Menschen und Stufenmarkierungen für Sehbehinderte (DIN 18040-1, Nr. 4.3.6, Treppen).
  • Die Pflasterung am Anfang der Rampe ist für Rollstuhlfahrer/innen und Rolla­tornutzer/innen ungeeignet. Bodenbeläge im Freien müssen erschütterungs­arm und leicht zu befahren sein. Das ist nicht der Fall.
    (DIN 18040-1, Nr. 4.2.1).
  • Das WC ist nicht behindertengerecht. Es muss zum Beispiel beidseitig mit dem Rollstuhl angefahren werden können. Das ist nicht möglich. Weitere Män­gel sind vorhanden.
    (DIN 18040-1, Nr. 5.3.2 Bewegungsflächen in Sanitärräumen).

Der Landkreis Starnberg hat vor kurzem einen Aktionsplan gemäß der UN-Behinder­tenrechtskonvention erstellt. Dazu haben Arbeitsgruppen, in denen viele Betroffene mitwirkten, für verschiedene Themenbereiche Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Inklusion und die Barrierefreiheit gefördert und erreicht werden soll.

Es ist in diesem Zusammenhang absurd, dass im Rahmen der umfangreichen Sanie­rungsmaßnahmen des Gilchinger Bahnhofes die Barrierefreiheit unzulänglich gelöst, beziehungsweise nicht vorhanden ist.

Ich bitte Sie, umgehend folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Der Zugang zum Bahnhofsgebäude wurde von der Straßenseite aus auf meh­rere Meter neu asphaltiert und eine fünf Zentimeter hohe Stufe wieder neu hergestellt. Diese Abstufung ist auf die Länge der neuen Asphaltierung zu ent­fernen und eben zu gestalten.
  2. Bei den zwei Stufen am Eingangspodest sind Handläufe für gehbehinderte Menschen und Stufenmarkierungen für Sehbehinderte anzubringen.
  3. Die Pflasterung am Anfang der Rampe für Rollstuhlfahrer/innen wird entfernt und geradeflächiges Material angebracht.
  4. Das WC wird barrierefrei entsprechend der DIN 18040-1, Nr. 5.3 Sanitärräume, gestaltet.
  5. Bei diesen Maßnahmen wird die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayeri­schen Architektenkammer zur Beratung hinzugezogen. Zur Info: Die Erstbera­tung ist kostenlos.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

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