Barrierefreiheit in Gilching – Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde

Sehr geehrter Herr Walter,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit seit 33 Jahren. Damit liegen hohe Erfahrungen und detaillierte Kenntnisse in diesem Bereich vor.

Beraten werden unter anderem Betroffene, PlanerInnen, Interessierte und auch Kommunen. Diese Erstberatungen sind kostenfrei.

Die Gemeinde Gilching ist, wie alle anderen Gemeinden auch, verpflichtet, die Inklusion, also auchdie Barrierefreiheit, auf allen Ebenen voran zu bringen.

Darüber hinaus hat der Landkreis Starnberg vor kurzem einen Aktionsplan gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt, der auch in unserer Gemeinde umgesetzt werden muss.

Aus gegebenem Anlass stelle ich deshalb mit Unterstützung der Fraktion zur Gemeinderatssitzung am 13. November 2018 folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Baumaßnahmen, für die der Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung (Barrierefreies Bauen) und die einschlägigen DIN-Normen zutreffen, die Empfehlungen der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer einzuholen und dem Bauausschuss beziehungsweise dem Gemeinderat mit dem jeweiligen Bauantrag vor der Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

P.S.: Unter der Internetadresse http://www.wegweiser-barrierefreiheit.de/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude/bayern/landesbauordnung/landesbauordnung.html sind genauere Hinweise zu entsprechenden Artikeln der Bayerischen Bauordnung zu finden.


siehe auch: http://www.gruenegilching.de/2018/10/06/barrierefreiheit-in-gilching-einbeziehung-der-bayerischen-architektenkammer-bei-bauvorhaben-der-gemeinde/

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