Wahlplakatierung

21. Oktober 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walter,
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

hiermit stelle ich mit Unterstützung der Fraktion den folgenden Antrag:

Die Gemeinde Gilching stellt zu den Wahlen Plakatwände auf. Nur auf diesen Plakatwänden ist eine Plakatierung der Parteien zur Wahl im Gemeindegebiet erlaubt. Die Plakatierungsverordnung wird dazu entsprechend im §3 geändert.

Begründung:

Plakate an allen möglichen und unmöglichen Stellen im Gemeindegebiet sorgen nicht für ein gutes Erscheinungsbild der Gemeinde. Hinzukommt, dass die Plakate oft beschädigt werden und zu einer Verkehrsbehinderung durch verstellte Fuß- und Radwege führen.
Zur Gemeinderatswahl in diesem Jahr wurden etwa auf der Brucker/Römerstr. mindestens 119 A0/A1 Plakate und 7 Großplakate aufgestellt (Stand 8.10.). Neben diesen Wahlplakaten wiesen noch diverse andere Plakate auf Veranstaltungen wie Streetfood, Aktiv Park, Flohmarkt, Ü30 Partie und auf die Gilchinger Kulturwoche hin.
Plakatwände sind ressourcenschonend, da sie die Anzahl der Plakate begrenzen. Sie sorgen zudem für einen fairen Wahlkampf, da den Parteien gleiche Werbeflächen zur Verfügung stehen. In anderen Gemeinden wird diese Wahlplakatierung praktiziert, etwa in Starnberg.
Auch in Gilching gab es bei früheren Wahlen schon entsprechende Plakatwände. Man kann auch die gute, alte Litfaßsäule wiederbeleben, die problemlos an vielen Plätzen aufgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Pilgram

Antrag als pdf

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