Antrag: Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrund­stücke

Antrag von Peter Unger für die Gemeinderatsfraktion der Grünen, Gilching. 

Sehr geehrter Herr Walter,

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • 54 Prozent aller Bienen sind bedroht oder bereits ausgestorben
  • 73 Prozent aller Tagfalter sind verschwunden
  • über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und
  • in Bayern leben nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren.

Es ist deshalb notwendig, im Rahmen der gemeindlichen Möglichkeiten wieder für eine belebte Natur zu sorgen und dies nicht nur auf den öffentlichen Grünflächen sondern auch in unserer oft dicht bebauten Umgebung. Biodiversität muss überall stattfinden, in den Siedlungsgebieten, in der Stadt und auf dem Land.

Dabei geht es auch um die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke.

Foto: martinlietz[at]pixabay.de

“Gärten“, die ganz oder zu einem Teil aus Kies-, Schotter oder ähnlichen Materialien bestehen, sind dabei unbedingt zu vermeiden weil sie Insekten und Kleinlebewesen den Garaus machen und Blühpflanzen in ihnen nicht gedeihen können (siehe nachfolgendes Bild):

Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren gegen das Artensterben findet Starnbergs Kreisbauernobmann Georg Zankl (CSU), dass nur die Bauern eingeschränkt würden, (…) „während Rasenwüsten und Bodenversiegelung in Privatgärten (…) nicht zur Sprache kämen. (…) (Süddeutsche Zeitung, Landkreis Starnberg, 30. Jan. 2019).

Und Walter Heidl (CSU), Präsident des Bayerischen Bauernverbandes sagt, (…) Maßnahmen gegen (…) Steinwüsten im Garten, (…) sucht man im Gesetzentwurf dagegen vergeblich. (…) (Münchner Merkur, 30. Jan. 2019).

Nach Paragraph 9 Abs.1 Nr. 20 Baugesetzbuch (BauGB) können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen festgelegt werden (…) die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Darüber hinaus schreibt der Grundsatzparagraf 1a des BauGB (Ergänzende Vor­schriften zum Umweltschutz) vor, dass das Maß der Bodenversiegelung auf das Not­wendige zu begrenzen ist.

Ich stelle deshalb mit Unterstützung der Fraktion folgenden

Antrag:

In die zukünftigen Bebauungspläne der Gemeinde Gilching wird nach Paragraph 9 Abs.1 Nr. 20 Baugesetzbuch folgender Passus zusätzlich aufgenommen:

„Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzule­gen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen gegebenenfalls in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von per­manent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.“

Dies wäre ein weiterer Schritt zu einer artenschutzgerechten Gestaltung unserer Ge­meinde und verbessert die Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Solche Beschlüsse wurden bereits in Heilbronn, Steinhagen (NRW), Lemgo und Hal­le für Neubaugebiete gefasst.

Die oben aufgeführten Aussagen des Starnberger Kreisbauernobmanns und des Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes untermauern diesen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

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