Nutzung des Wersonhauses in öffentliche Sitzung 31. März 200819. März 2017 – abgelehnt – Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Reich, noch vor wenigen Wochen hat die CSU im Kommunalwahlkampf eine transparente Gemeindepolitik als Ziel genannt. Kaum ist die Wahl vorbei, ist das schon wieder Schnee von gestern, denn der 2. Bürgermeister, Herr Richard Schlammerl (CSU), hat in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. April 2008 die Nutzung des Wersonhauses als Tagesordnungspunkt 5. der nichtöffentlichen Sitzung festgelegt. Das kann zudem nicht mal als Aprilscherz durchgehen, denn nach Artikel 52 der Gemeindeordnung hat die Gemeinderatsitzung grundsätzlich öffentlich statt zu finden. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit hat die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge. Zu einer Gemeinderatssitzung hat im Rahmen der räumlichen Kapazitäten jedermann Zutritt. Die Öffentlichkeit kann nur dann von bestimmten Themen ausgeschlossen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit oder die Interessen Dritter rechtfertigen. Dies ist bei der Nutzung des Wersonhauses, das sich im Besitz der Gemeinde befindet, nicht der Fall. Die Tendenz der Rechtsprechung und Lehre geht dahin, das Gebot der Öffentlichkeit extensiv auszulegen. Die Öffentlichkeit bleibt der Grundsatz, die Nichtöffentlichkeit die absolute Ausnahme. Ich beantrage deshalb, den Tagesordnungspunkt 5. der nichtöffentlichen Sitzung (Nutzung des Wersonhauses) öffentlich zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Peter Unger Antrag Wersonhaus – öffentlicher Tagesordnungspunkt
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