Zur künftigen Nutzung des Werson-Hauses

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wersonhaus (Foto von foto-svj@svj.de0)
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das Werson-Haus ist das letzte und einzige erhaltene Beispiel der einstigen Landhausbebauung Gilchings. Verlorengegangen sind seit den 1960er Jahren beispielsweise: Horn-Villa am Steinberg, Siebzehnrübl-Haus und Villa Hubertus an der Römerstraße.

Es verdient daher eine Bewahrung, die seine äußere und innere bauliche Substanz nicht weiter tangiert und keine künftige bauliche Ausweitung mit sich bringt.

Daher scheidet das Projekt MUSIKSCHULE aus. Denn es erfordert nicht unerhebliche bauliche Eingriffe, die den orginalen Zustand beeinträchtigen und irreversibel verändern. So sind – von anderen baulichen Maßnahmen abgesehen – erforderlich:

  • Erneuerung und Verstärkung oder Verdoppelung der Innentüren. Damit wird der jetzige Raumcharakter der Villenräume der neuen Nutzung geopfert.
  • Es zieht früher oder später bauliche Ausweitungen nach sich (Schreiben Musikschule Gilching vom 1.12.2007, S. 2, 1. Abs.).
    1. Wurden erst einmal für die Musikschule bauliche Anpassungen vorgenommen, so liegt eine weitere Konzentrierung des verteilten Unterrichts auf das Werson-Haus nahe.
    2. Betrachtet man die Musikschule dagegen als Interimslösung, so verbietet es sich von selbst, für den vorübergehenden Zweck den historischen Bauzustand des Hauses irreversibel zu beeinträchtigen.
  • Vom Raumbedarf her bildet das Werson-Haus KEINE GESAMTLÖSUNG für die Musikschule, sondern nur eine Teillösung. Eine räumliche Gesamtlösung auf dem Grundstück dagegen WÜRDE DEN GESAMTCHARAKTER DES LANDHAUSES MIT GARTEN ZERSTÖREN. Mithin ist eine nachhaltige Gesamtlösung für die Musikschule im Wersonhaus nicht zu erreichen.

Eine ideale und dem Charakter des Wersonhauses gemäße Lösung bietet einzig der Plan einer ARCHIV-und MUSEALNUTZUNG, verbunden mit der Bereitstellung REPRÄSENTATIVER RÄUMLICHKEITEN für Zwecke der Gemeinde (Trauungen; Empfänge; Ehrungen; Ausstellungen).

  • Die Archiv- und Musealnutzung läßt sich schonend in den erhaltenen Baubestand der Räume integrieren.
  • Sie entspricht dem Charakter und zugleich der historischen Tradition des Hauses (Jules Werson war die einzige die Geschichte Gilchings prägende Künstlerpersönlichkeit; eine archivalisch-museale Nutzung knüpft an diese ehemalige musische Bestimmung des Hauses an).
  • Da die Gemeinde auch über den künstlerischen Nachlass Wersons verfügt, liegt die Rückführung dieses Besitzes in das Haus nahe. Es wäre absurd, ihn anderswo zu lagern.
  • Archiv und historische Dokumentation der Gemeinde einschließlich des archäologischen Teils bedürfen einer angemessenen Unterbringung. Eine Zusammenführung all dieser Zwecke in der Villa ist ortsgeschichtlich wie kulturgeschichtlich sinnvoll.
  • Der Verkauf des Anwesens durch die Erben an die Gemeinde zu einem überaus günstigen Preis erfolgte in Hinblick auf eine entsprechende Konservierung dieses Erbes. Werson selbst hat über Jahrzehnte für die Gilchinger Volkshochschule historische und kunsthistorische Vorlesungen in seinem Haus gehalten. Dadurch ist auch ideell die Nähe zu einer solchen Nutzung gegeben.
  • KULTURELLE INHALTE GEHÖREN IN EIN KULTURELLES OBJEKT, wohingegen andere AufgabensteIlungen sich nur unter Verdrängung und Mißachtung dieses kulturellen Charakters unterbringen ließen.
  • Für diese kulturellen und repräsentativen Aufgaben einen Neubau zu schaffen findet weitaus weniger Akzeptanz, als dies für soziale AufgabensteIlungen der Fall ist. Daher sollte man die Tatsache, dass ein entsprechender idealer Rahmen bereits vorhanden ist, in diesem Sinne für den kulturell-repräsentativen Bereich nutzen.
  • Die innerhalb des Ortes einzigartige Situation von Villa und parkartigem Garten bietet einen festlichen Rahmen, der bislang der Gemeinde für feierliche Anlässe fehlt. Er bietet den geeigneten RAHMEN FUR TRAUUNGEN und andere EMPFÄNGE.
  • Der Garten ist zusammen mit dem Haus zu bewahren und zu aktivieren (gärtnerische Neuanlage im Sinn der ursprünglichen Bepflanzung: Rosengarten, Pflege des Baumbestands). Die bereits vorgenommene Ausweitung von PARKMÖGLICHKEITEN auf Kosten des Gartenareals (der inzwischen ein Teil des Altbaumbestands zum Opfer gefallen ist) sollte nicht durch weitere tägliche intensive Parkerfordernisse (wie bei einer Nutzung als Musikschule, Kindergarten etc.) aufrechterhalten oder gar ausgeweitet werden.
  • Ein solches kulturelles Zentrum bedarf der Aufsicht. Die bereits gegebene BEWOHNUNG des DACHGESCHOSSES durch den Gemeindearbeiter, der auch die gärtnerische Betreuung des Anwesens durchführt, ist daher nicht störend (wie im Fall einer Nutzung als Musikschule), sondern zweckentsprechend und wünschenswert.

Ein FAMILIENZENTRUM, wie vom Mütterzentrum angeregt (Schreiben, eingegangen am 20.11.2007), würde die Villa privater Nutzung zuführen und dadurch dem repräsentativen Anspruch nicht genügen, der mit diesem für Gilching einzigartigen Erbe verbunden ist.

Ein Verbleiben des derzeitigen KINDERGARTENS im Atelierbereich des Werson-Hauses, wie es der SOZIALDIENST Gilching befürwortet, schließt die hier favorisierte kulturelle und repräsentative Nutzung nicht aus und könnte vorläufig beibehalten werden, auch wenn das Atelier seinerseits eine wertvolle Raumergänzung für die umrissenen Funktionen wäre. Für die Grundkonzeption des Werson-Hauses ist allerdings auch diese soziale Nutzung eine FREMDBESTIMMUNG, die sich in anderen bzw. eigens hierfür zu schaffenden Neubauprojekte besser und organischer lösen lässt, wohingegen es nur die kulturell-repräsentativen Funktionen sind, die eine ideale Nutzung des vorhandenen Baubestandes erlauben.

Dies gilt umso mehr für eine Ausweitung des Kindergartenbetriebs,wie es mit einer Nutzung durch den Kindergarten WICHTELHAUS (siehe dessen Schreiben vom 14.3.2005) gegeben wäre.

Es gilt ähnlich auch für den Nutzungsvorschlag LEBENSHILFE.

Von Belang ist insbesondere der STIMMUNGSWERT dieses Altbauensembles, das mit Villa und Garten einer breiteren Öffentlichkeit zugute kommen sollte, als es die spezialisierten sozialen AufgabensteIlungen vermögen, die jeweils nur einer ganz bestimmten Gruppe dienen.

In vielen Kleinstädten und größeren Gemeinden hat man die Gelegenheit genutzt, ein baulich attraktives, künstlerisch hochrangiges Objekt nicht durch spezialisierende Nutzungen zu entfremden, sondern solchen Aufgaben zuzuführen, die eine gewisse öffentliche Repräsentation erfordern. Das heißt: man sollte einem Schmuckstück, über das eine Gemeinde das Glück hat zu verfügen, die ihm eigene Ausstrahlung belassen und es nur für solche Aufgaben heranziehen, die dort und NUR DORT am besten aufgehoben sind, während die fraglichen sozialen Dienste in eigens hierfür konzipierten Räumlichkeiten weitaus angemessener zu berücksichtigen sind.

ZUSAMMENFASSUNG:

Eine Gemeinde von der Größe Gilchings kommt nicht mehr umhin, für feierliche Anlässe einen gepflegten Rahmen bereitzuhalten und für seine anwachsenden historisch-archivalischen und museal-kulturellen Bestände eine adäquate Unterbringung zu gewährleisten. Er ist im Werson-Haus vorzüglich gegeben.

NIEMAND KÖNNTE UND WÜRDE HEUTZUTAGE EINEN SOLCHEN RAHMEN NEU SCHAFFEN.Daher ist er im gegebenen Zustand adäquat zu nutzen.

Der Gemeinde ist dieses Anwesen mit seinem festlich-künstlerischen Charakter gewissermaßen in den Schoß gefallen. Sie sollte deshalb davon jenen Gebrauch machen, der diesem Anspruch genügt, statt ihn Nutzungen zuzuführen, die sich im gegebenen Rahmen nicht in gleicher Weise angemessen, vollständig und nachhaltig verwirklichen lassen, ohne Eigenart und Wesen dieses Hauses zu beeinträchtigen.

Peter Unger

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