Konzessionsvertrag Erdgas 20. Juli 201019. März 2017 – noch nicht bearbeitet – Antrag zum Tagesordnungspunkt 7. der Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2010 „Konzessionsvertrag Erdgas“ Sehr geehrte Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 7. der Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2010 „Konzessionsvertrag Erdgas“ stelle ich folgenden Antrag: Vor Abschluß eines Konzessionsvertrages Erdgas mit der Erdgas Südbayern (ESB) wird die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Gasnetzübernahme und damit der Gasversorgung durch die Gemeinde zu prüfen. Als Alternative werden die Möglichkeiten der Errichtung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (Beteiligung: Gemeinde Gilching 51 %, ESB 49 %) gemeinsam mit der ESB zur Gasversorgung in der Gemeinde geprüft. Begründung: Die Durchführung der Gasversorgung ist ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich lukrativ. Der Abschluß eines Konzessionsvertrages ist die schlechteste Lösung. Dadurch beraubt sich die Gemeinde vieler ökologischen Handlungsspielräume und vergibt finanzielle Einnahmemöglichkeiten. Ein für die Zeit der Prüfung herrschender vertragsloser Zustand hat keinerlei Auswirkungen: Weder auf die Versorgung der VerbraucherInnen mit Erdgas noch auf die Zahlung der Konzessionsabgabe durch die ESB. Die Gemeinde Gilching hat bereits im September 1992 den Beschluss gefaßt, das Gasnetz zu übernehmen. Schon im ersten Jahr nach der Übernahme konnten Gewinne erwartet werden. Der Beschluss wurde damals nach einigen Wochen wieder rückgängig gemacht – die Zeit war damals anscheinend noch nicht reif dafür. In der Anlage dieses Antrags leite ich Ihnen einige Informationen zum damaligen Gasnetzübernahmebeschluß zu. Mit freundlichen Grüßen, Peter Unger Konzessionsvertrag Erdgas Juli 2010
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