Zusammenfassung Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023 3. Januar 202430. Januar 2024 Themen: Rechnungsprüfungsausschuss, Zelenka-Gelände, Kinderhaus Argelsried Niederschrift unter: https://ris.komuna.net/gilching/Meeting.mvc/Details/24559490 Bericht der Referent*innen und Verbandsrät*innen M. Walter informiert das Gremium über die, von der Gemeinde Gilching zu zahlende Umlage 2024 für den Krankenhaus-Immobilienverband Seefeld i.H.v. 560.000 € und gibt an, dass diese im gemeindlichen Haushalt bereits berücksichtigt ist. M. Walter berichtet über die letzte Sitzung des AmperVerbandes. Laut des Rechenschaftsberichtes wird der Neubau eines Klärwerks bis 2040 abgeschlossen sein. Da auch die in den 60ger-Jahren verbauten Asbest-Beton-Rohre ausgetauscht werden sollen, kommen auf die Bürger*innen entsprechende Mehrbelastungen zu. M. Walter teilt dem Gremium mit, dass im Verband Wohnen aufgrund der Neubesetzung „Verbandsvorsitz“ Neuwahlen anstehen. M. Walter tritt als Vorsitzender im Schulzweckverband zum 31.01.2024 zurück. An diesem Tag werden Neuwahlen stattfinden. H. Gebauer berichtet über das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (Kommbio), dem Gilching im Oktober 2023 beigetreten ist. H. Gebauer berichtet über die Weltklimakonferenz und deren Einflüsse auf die Kommunen in Deutschland. O. Fiegert berichtet über die Kick-Off-Veranstaltung zum Mobilitätskonzept Neubesetzung Rechnungsprüfungsausschuss Nach dem Wechsel von S. Hartmann von der FDP zu den FW stellte M. Vilsmayer in der letzten Gemeinderatssitzung fest, dass auch die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Hare-Niemeyer erfolgen muss. Bei der aktuellen Anzahl der Mitglieder (6) würde das für die CSU und SPD jeweils zwei Sitze bedeuten für die FW und die Grünen je ein Sitz. Damit hätten Fraktionen, die im Gemeinderat über keine Mehrheit verfügen im Rechnungsprüfungsausschuss eine Zweidrittelmehrheit. Mit einer anderen Anzahl der Mitglieder sieht das anders aus. Dazu muss allerdings die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ geändert werden, da hier die Anzahl der Mitglieder festgelegt wird. Die dort beschriebene Anzahl ergibt sich aus der in der Gemeindeordnung vorgegebenen Anzahl zwischen 3 und 7 Mitgliedern. Auf diesem Hintergrund stellte M. Pilgram den Antrag die Satzung entsprechend zu ändern. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Bei einer Senkung auf 5 Mitglieder, erhält jede Fraktion einen Sitz im Ausschuss. Dazu wird die Verwaltung in der Januarsitzung eine entsprechend geänderte Satzung vorlegen, über die dann abgestimmt wird. Bebauungsplan Zelenka Gelände Nach der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes in der Oktobersitzung wurde das Gelände veräußert und der neue Bauherr überplante das Gelände „geringfügig“. P. Unger sprach die Installation von neuartigen Systemen zur Wiederverwendung von Regen- und Grauwasser bei dieser neuen Bebauung an und fand es absurd, zum Beispiel weiterhin kostbares Trinkwasser für die Toilettenspülung zu verwenden. Den entsprechenden Auslegungen unter Kostenübernahme durch den Bauherren stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu. Neubau Kinderhaus Argelsried; Nicolaus-Otto-Straße 4 Im Zuge der Bauarbeiten am Kinderhaus Argelsried waren Landschaftsbauarbeiten und Schreinerarbeiten zu vergeben. Nachdem in der Vergangenheit immer nur vereinzelt Angebote eingingen und etwa die Schreinerarbeiten neu ausgeschrieben werden mussten, gab es dieses Mal für die Landschaftsbauarbeiten 8 Angebote für die Schreinerarbeiten 6. Und auch die Preise bewegten sich dieses Mal bei dem preiswertesten Anbieter unter dem kalkulierten Preis. So wurde die Firma Peine und Wilhelm aus Gilching mit den Landschaftsbauarbeiten in Höhe von ca. 500 T€ beauftragt, die Firma Prenzel aus Murrhardt in der gleichen Größenordnung mit den Schreinerarbeiten. Sonstiges M. Walter berichtet von der Katastrophenschutzübung am 25.11.2023 im Rathaus. M. Walter informiert das Gremium über die beiden Gerichtsurteile bzgl. Erschließungskostenbeitrag Wildmoosweg und Angerfeld-/Tannenstraße. Ersteres ging zu Gunsten der Gemeinde aus. Für die Angerfeld-/Tannenstraße wurde den Klägern Recht gegeben, aber schon im Urteil selbst wurde auf die unklare Sachlage verwiesen und die Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt. Hierzu wird der Rechtsanwalt der Gemeinde in der Januarsitzung seine Ausführungen dem Gemeinderat vortragen. M. Pilgram bittet die Verwaltung in der nächsten Vollzugsliste um Begründung, warum Beschlüsse nicht mehr in der Liste erfasst werden. In der den Gemeinderäten zugegangenen Liste mit offenen Beschlüssen tauchen einige, obwohl keine gegenteiligen Beschlüsse gefasst wurden, nicht mehr auf. Beispiele dafür sind die Bachbegrünung Aubach, und das Kneippbecken am Aubach. M. Pilgram erkundigt sich, ob aufgrund des Genderverbotes der Staatsregierung Satzungen geändert werden müssen. M. Walter verneint dies, da zum einen die Satzungen „genderfrei“ sind und zum anderen die Bayerische Staatsregierung gegenüber der Kommune nicht weisungsbefugt ist.
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