viele Kommunen verstoßen nach den Erfahrungen von Sachverständigen vielfach gegen ihre Pflicht, regelmäßige Sicherheitskontrollen auf Spielplätzen durchzuführen. Meistens werde erst reagiert, wenn ein Unfall passiert ist.
Gemäß Vorschriften zur Einhaltung der Verkehrssicherheit nach § 823 BGB sind die Kommunen als Träger und Betreiber von Spielplätzen zwar aufgefordert, die Geräte regelmäßig zu kontrollieren. Dies unterbleibt aber vielfach – nicht wegen des Geldes, sondern aus Unachtsamkeit und manchmal aus Schlampigkeit.
Nach europäischer Norm DIN-EN 1176/1-7 sollen Kontrollen von gut ausgebildetem, sachkundigen Personal möglichst in einem dreistufigen Rhythmus vorgenommen werden: eine wöchentliche Routineinspektion, eine dreimonatliche „operative Inspektion“ (Kontrolle der Geräte auf Verschleiß und Stabilität) und einmal pro Jahr eine Hauptinspektion. Diese geforderten Kontrollen helfen nicht nur bei haftungsrechtlichen Fragen, sondern geben auch Planungssicherheit hinsichtlich notwendig werdender Reparaturen und Sanierungen. Dies wiederum hilft, Kosten zu sparen.
Ich bitte Sie deshalb, in der Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2007 folgende
Anfrage
zu beantworten:
- In welchem Rhythmus werden die von der Gemeinde betriebenen Spielplätze kontrolliert?
- Welche Qualität haben die Kontrollen?
- Wird die Kontrolle von fachkundigem Personal vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Unger
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