Baumschutzverordnung 1. Januar 200819. März 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, anläßlich der kürzlich erfolgten Abholzaktion hinter dem Wohnblock an der Kosthofstraße, der ca. 15 ortsbildprägende Nadelbäume zum Opfer fielen, stelle ich folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzverordnung zu erarbeiten und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Abstimmung vorzulegen. Die Baumschutzverordnung der Stadt Rosenheim, die diesem Antrag beiliegt, kann dabei als Orientierungshilfe verwendet werden. Begründung: Bäume sind für das Erdklima von entscheidender Bedeutung. Dies ist durch die jetzt verstärkt auflebende wissenschaftliche und politische Debatte über den Klimaschutz allgemein bekannt. Als Kohlenstoff-Vernichter und Sauerstofflieferanten sind sie unentbehrlich: Eine 100-jährige Fichte verarbeitet an einem sonnigen Tag die durchschnittliche Kohlendioxidproduktion von zweieinhalb Einfamilienhäusern, und ein Laubbaum von 20 Metern Höhe produziert 370 Liter des lebensnotwendigen Sauerstoffs pro Stunde. In den Städten verbessern die Bäume darüber hinaus das Klima, indem sie Staub binden und Schatten spenden. Die von der Abholzung bedrohten Regenwälder Südamerikas nennt man darum auch die „grüne Lunge“ der Erde. Bäume sind auch Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Beim Baumschutz geht es aber nicht nur um das Erdklima und die Artenvielfalt, sondern auch um immaterielle Werte. Bäume sind von alters her Träger einer besonderen Würde. Auch im gesellschaftlichen Leben unserer Vorfahren nahmen altehrwürdige Bäume, meist Linden, eine bedeutende Stellung ein. Mit freundlichen Grüßen Peter Unger Antrag Baumschutzverordnung
Zusammenfassung Gemeinderatssitzung vom 18.6.2024 21. Juli 20245. August 2024 Themen: Friedhofsgebühren, Pflegekonferenz, Schülerbeförderung, Marktwesen, Angerfeldstraße, Sanierung Mittelschule
Repaircafé am Samstag den 15. Juni 2024 4. Juni 2024 Im Repaircafé im evangelischen Gemeindezentrum (Karolingerstr. 30) reparieren Besucher*innen ihre defekten Elektro,- Haushaltsgeräte, Computer, Fahrräder, Spielzeug oder Kleidung gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Helfer*innen.