Ausbeuterische Kinderarbeit – Änderung der Gilchinger Friedhofssat­zung

– abgelehnt –

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Gemeinderatssitzung vom 25.4.2006 wurde auf Antrag der Indiengruppe des Christoph-Probst-Gymnasiums mit 23:0 Stimmen beschlossen: 

Die Gemeinde Gilching kauft im Rahmen ihres Beschaffungswesens keine Produkte, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Aufträge zur Beschaffung von „gefährdeten“ Produkten werden künftig nur noch mit folgender Maßgabe ausge­schrieben bzw. angeschafft:
“Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sin­ne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit herge­stellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“

Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Zielgruppe der Bieter/Händler über die anstehende Neuregelung zu informieren.

Ich stelle deshalb zur Gemeinderatssitzung am 17. März 2009 folgenden

Antrag:

In die Gilchinger Friedhofssatzung wird folgender Text eingefügt: Es dürfen auf den Gilchinger Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt wer­den, die nachweislich in der ge­sam­ten Wertschöpfungskette ohne aus­beuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. Dabei ist auf entsprechende Gütesiegel, wie etwa „XertifiX“oder „Fair Stone“ zu achten.

Die Zielgruppe der Steinmetze/Händler ist über diese Regelung zu informieren.

Begründung:

Der Antrag entspricht dem Sinn und Geist des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.4.2006.

Es sollte selbstverständlich sein, dass auf unseren Friedhöfen keine Steine stehen, die beispielsweise von 12-jährigen Kindern in sengender Hitze mit 45kg-schweren Presslufthäm­mern, unter ohrenbetäubendem (im wahrsten Sinne des Wortes) Lärm, barfuß, in Lumpen gekleidet und ohne Mundschutz abgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Unger

Antrag: Ausbeuterische Kinderarbeit – Änderung der Gilchinger Friedhofssat­zung

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