Antrag Beschaffung Luftreinigungsgeräte und Nachrüstung Lüftungsanlagen in Klassenzimmern und Kindertagesstätten

Sehr geehrter Herr Walter,
sehr geehrte Kolleg*innen,

im vergangenen Herbst wurde unser Antrag auf Prüfung der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas leider mehrheitlich abgelehnt. Da sich die Pandemielage stetig verändert, neue Technologien verfügbar werden und Land und Bund neue Fördermodalitäten auflegen, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass das Thema mobile Luftfilter in Klassenzimmern neu bewertet wird. Aus heutiger Sicht können diese Geräte ein wichtiger Baustein des Hygieneplans für Schulen und Kitas sein.

Daher stelle ich mit Unterstützung der Fraktion folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird mit der umgehenden Beschaffung von geeigneten Luftfiltergeräten für alle Räume an Schulen und Kitas in Gilching unter Nutzung der bestehenden Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern beauftragt.
    o Dabei sollten möglichst wartungsarme und energieeffiziente Geräte ausgewählt werden und Leasing-Modelle bevorzugt werden.
    o Die Geräte sollten möglichst zum Start des Schuljahres 2021/2022 einsatzbereit sein.
  2. Die bestehenden Frischluftanlagen an Schulen- und Kitas werden soweit erforderlich mit geeigneten HEPA Filtern nachgerüstet.
  3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur möglichst zeitnahen Nachrüstung aller Schulen und Kitas mit geeigneten Frischluftanlagen zur erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Bei der Kostenplanung ist die Aus-
    schöpfung der Fördermittel des Bundes einzubeziehen.

Zur Begründung:

Kinder werden im kommenden Winter aller Voraussicht nach noch nicht gegen Corona geimpft sein, ebenso gibt es nach wie vor ungeimpftes Personal. Die massiven Auswirkungen der langen Schließungen von Kitas und Schulen sind
inzwischen mehr als deutlich geworden. Erneute Schließungen und Wechselunterricht gilt es daher unbedingt zu vermeiden.

Die notwendigen Belüftungen führen zu Niedrigtemperaturen in den Klassenräumen, die ein erfolgreiches Lernen konterkarieren. Wenn der Körper damit beschäftigt ist, sich warm zu halten, bleibt notwendigerweise für den
Geist keine Energie mehr übrig. Auch andere Infekte sind keinesfalls harmlos und es ist wissenschaftlich belegt, dass durch Kälte die Viren (auch das Covid-19-Virus) bei einer Infektion tiefer in die Lunge eindringen und dadurch
vermehrt auch Lungenentzündungen auftreten können.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine Mindesttemperatur von 20°C. In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, dass alle Räumlichkeiten ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen. Die technische Regel
hierzu sieht vor, dass bei leichten, im Sitzen durchgeführten Tätigkeiten eine Mindestraumtemperatur von 20°C eingehalten werden muss. Dies ist bei regelmäßiger Lüftung und Außentemperaturen unter 10°C kaum einzuhalten.
Der Arbeitgeber, also die Länder, haben eine Fürsorgepflicht für alle Lehrerinnen und Lehrer, sowie auch für die Schülerinnen und Schüler. Was für die Arbeitsstättenverordnung gilt, muss also auch Standard in unseren
Schulen sein, damit LehrerInnen und SchülerInnen nicht unnötig einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt werden.

90% der Aerosole werden durch Luftreinigungsgeräte entfernt
„Joachim Curtius von der Goethe-Universität in Frankfurt hat in einer Wiesbadener Schule mobile Luftfilteranlagen getestet – vier kleine Geräte mit HEPA-Filter, verteilt in einem Klassenzimmer. Das Ergebnis: 100 Prozent
Schutz vor Aerosolen habe man nicht, aber „in einem typischen Klassenzimmer konnten in einer halben Stunde 90 Prozent der Aerosole entfernt werden“. Daher „gibt es eigentlich keine Gründe, warum man die Luftreiniger nicht im Klassenraum einsetzen sollte“, so der Forscher.
Zusätzliches Lüften sei aber weiterhin notwendig, um die verbrauchte Luft gegen Frischluft auszutauschen.“
https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html

In Anbetracht der Tatsache, dass für die Wirtschaft hunderte Milliarden Euro ausgegeben werden, ist es nicht hinnehmbar, dass für unsere Kinder und die Lehrer nicht dieselbe Bereitschaft gilt. Um alle Schulen in ganz Deutschland auszurüsten ist einer Rechnung zu Folge nur 1 Milliarde Euro notwendig. Das ist vergleichen mit den Leistungen für die Wirtschaft ein marginaler aber gut angelegter Betrag.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Franke
Fraktionsvorsitzende & Sozialreferentin

Martin Pilgram
sv. Fraktionsvorsitzender


Aktuelle Förderungsmöglichkeiten:

Bundesförderung jetzt auch für den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen in Kitas und Schulen möglich
Das Programm zur Förderung für stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen wird um den Neueinbau erweitert. Ab dem 11. Juni 2021 können Anträge nun auch für neue RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren
gestellt werden.
Die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-) Anlagen wird zum zweiten Mal novelliert. Ab dem 11. Juni können Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre
gestellt werden. Diese umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte,
Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Hierauf hatte sich das Kabinett am 12 Mai 2021 verständigt. Mit dem Programm werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Was wird in Bayern gefördert?
Die Landesregierung ermöglicht die Förderung von CO2-Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum einschließlich der Lehrerzimmer und von Luftreinigern mit HEPA Filter.
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung. Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50 Prozent, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 Euro.“ Mietmodelle und Leasingverträge sind auch Gegenstand der Förderung. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten werden
Mietgeräte und Leasingverträge auch gefördert.
Wie hoch ist die Fördersumme für Luftreiniger in Bayern? Die neue Förderung beträgt pro Raum 1.750 Euro. (50 Prozent) – für alle Klassen und Fachräume.
Die Förderung für mobile Luftreiniger wird bis zu 100 Prozent bei bestimmten Voraussetzungen gewährt und beträgt maximal 3.500 Euro je Raum.

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