– angenommen –
Bei allen Baumaßnahmen, wie Neubau von Spielplätzen, aber auch bei Austausch und Ersatz von bestehenden Spieleinrichtungen auf vorhandenen Spielplätzen werden Geräte und deren Zugänglichkeit so installiert, dass sie sowohl von Kindern mit wie ohne Behinderungen benutzt werden können. Die entsprechenden DIN-Normen sind zu beachten.
Antrag:
Bei allen Baumaßnahmen, wie Neubau von Spielplätzen, aber auch bei Austausch und Ersatz von bestehenden Spieleinrichtungen auf vorhandenen Spielplätzen werden Geräte und deren Zugänglichkeit so installiert, dass sie sowohl von Kindern mit wie ohne Behinderun- gen benutzt werden können. Die entsprechenden DIN-Normen sind zu beachten.
Die privaten Spielplatzbetreiber z.B. in Wohnanlagen werden von der Gemeinde gebeten, ihre Spielplätze ebenfalls behindertengerecht zu gestalten.
Begründung:
Eine Reihe von Spielplätzen in Gilching werden von der Gemeinde geplant, ausgeführt, betreut und gewartet. Je nach Bedarf werden die bestehenden Spieleinrichtungen durch neue Geräte ersetzt.
Auf dem Weg zu einer behindertenfreundlichen Gemeinde ist die generelle Einrichtung von integrativen Spielplätzen eine sinnvolle Maßnahme gegen die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen.
Sozialverträgliche Planungen sind auch in der DIN für Spielplatzbau gefordert.
Eine behindertengerechte Ausstattung ist auf Grund der unterschiedlichen geistigen und körperlichen Behinderung nicht für jedes Kind möglich. So erstreckt sich eine behindertenfreundliche Planung primär auf die Barrierefreiheit. Es gibt eine Vielzahl von Spielgeräten, die nur anders eingebaut werden müssen, damit Kinder mit den verschiedensten Behinderungen sie benutzen können. So kann zum Beispiel allein durch den ebenerdigen Einbau von Karussells eine barrierefreie Zufahrt für Rollstühle geschaffen werden. Statt auch einer üblichen Schaukel können in einer so genannten Vogelnestschaukel sowohl Kinder mit wie auch ohne Behinderungen schaukeln.
Darüber hinaus wären auch Geräte sinnvoll, die nicht nur eine motorische, sondern auch eine emotionale Beschäftigung bieten: So zum Beispiel akustische Spielelemente wie Klanghölzer, Gong, Pfeifenwippe usw. Die Spielgerätehersteller bieten bereits eine beachtliche Vielfalt entsprechender Produkte an.
Das Spiel mit solchen Geräten macht Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen Spaß und es kann so eine Kommunikation auch zwischen den Kindern und deren Eltern gefördert werden.
In der Anlage zu diesem Antrag leite ich Ihnen weitere Informationen und Anregungen zum Thema „Spielraumplanung“ zu.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Unger
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