Antrag angenommen in der Sitzung vom 29.07.2014
Bei den beiden Freihandelsabkommen Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership (TTIP) und Comprehensive-Economic-and-Trade-Agreement (CETA) handelt es sich nicht um Abkommen über die Abschaffung von Zolltarifen und Handelsschranken, sondern um den Abbau von sogenannten „nichttarifären Handelshemmnissen“.
Bei den derzeit verhandelten „Freihandelsabkommen“ TTIP, CETA und TiSA handelt es sich um eine „neue Generation“ von bi- und multilateralen Handelsverträgen, die eine Machtverschiebung zum Ziel haben, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen. Diese Art von Verträgen stellt einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit und unsere kommunale Selbstverwaltung dar. Die Gemeinde Gilching lehnt TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form ab.
Antrag:
Der 1. Bürgermeister wird gebeten, diese ablehnende Haltung
- gegenüber dem Bayerischen und Deutschen Gemeindetag auszudrücken,
- den Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen im Europäischen Parlament, im Bund und im Land bekannt zu geben und sie aufzufordern, den Abkommen in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen,
- der Bundeskanzlerin und dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck zu bringen,
- die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Bei den beiden Freihandelsabkommen Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership (TTIP) und Comprehensive-Economic-and-Trade-Agreement (CETA) handelt es sich nicht um Abkommen über die Abschaffung von Zolltarifen und Handelsschranken, sondern um den Abbau von sogenannten „nichttarifären Handelshemmnissen“. Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren, wie z.B. Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte u.a. Sofern das Recht dem Handel hinderlich ist (oder auch nur dem Interesse wichtiger Konzerne einer Seite widerspricht) soll es „harmonisiert“ werden, mit anderen Worten auf einen niedrigeren Standard gesenkt werden.
Die Verhandlungen dazu finden unter Ausschluss der gewählten VolksvertreterInnen und der Öffentlichkeit statt. Zudem sind die Verhandlungsdokumente geheim und werden von den Lobbyisten der interessierten Konzerne ausgehandelt. Investoren sollen durch Investitionsschutzklauseln die Möglichkeit bekommen, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Gewinnaussichten durch politische Entscheidungen verletzt sehen. Insbesondere die Einrichtung der Schiedsgerichte stellt einen erheblichen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz der gewählten Abgeordneten dar.
Wenn öffentliche Dienstleistungen als Märkte definiert werden, wie es die Pläne bisher vorsehen, wird eine Welle von Privatisierungen erzwungen. Die Kommunen haben durch die Abkommen gravierende Nachteile für das öffentliche Beschaffungswesen, für öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, für den Verbraucherschutz, für das Vorsorgeprinzip sowie für Kultur und Finanzdienstleistungen zu erwarten.
Der Deutsche Städtetag hat sich in einem Aufsatz von Detlef Raphael mit dem Titel: „Kommunale Daseinsvorsorge gehört nicht ins Freihandelsabkommen“ im Heft „Städtetag aktuell“ 4/2014, Seiten 8-10 geäußert.
Presseerklaerung Gilching 27-10-2014
Gemeinderatssitzung April 2015 TTIP CETA
Gemeinderatssitzung vom 29.07.2014
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 17
Ablehnung: 4
weitere Aktivitäten in dieser Angelegenheit:
Gemeinderatssitzung vom 21.10.2014:
GR Unger erkundigt sich, inwieweit die gdl. Resolution zum Thema Freihandelsabkommen TTIP, DETA und TISA gefertigt wurde. Amtsleiter Amon wird die notwendigen Briefe noch in dieser Woche verfassen.
siehe dazu die Presseerklärung von Bürgermeister Walter vom 27.10.2014
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