Antrag angenommen in der Gemeinderatssitzung vom 16.6.2015
Die Gemeinde Gilching erlaubt probeweise ab sofort bis zum Ende der Sommerferien, dass an Freitagen, Samstagen, sowie an den Vorabenden von Feiertagen in Freischankflächen, vor Cafes, Kneipen, Restaurants und Wirtsgärten, die in Richtung Strasse gerichtet sind, bis 24.00 Uhr gegessen und getrunken werden darf.
In München hat der Stadtrat kürzlich beschlossen, dass Freischankflächen in den Monaten Juni, Juli und August an Freitagen, Samstagen und den Abenden vor Feiertagen grundsätzlich bis 24.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Vor Cafes, Kneipen und Restaurants darf in besagten Sommernächten bis 24.00 Uhr gegessen und getrunken werden. Dies gilt auch für Wirtsgärten, die in Richtung Straße gerichtet sind.
Ich stelle deshalb mit Unterstützung der Fraktion für die nächste Gemeinderatssitzung folgenden
Antrag:
Die Gemeinde Gilching erlaubt probeweise ab sofort bis zum Ende der Sommerferien, dass an Freitagen, Samstagen, sowie an den Vorabenden von Feiertagen in Freischankflächen, vor Cafes, Kneipen, Restaurants und Wirtsgärten, die in Richtung Strasse gerichtet sind, bis 24.00 Uhr gegessen und getrunken werden darf.
Bei schlechten Erfahrungen kann diese Erlaubnis kurzfristig widerrufen werden. Dies bedeutet, dass es auch im Interesse der WirtInnen liegt, die Lärmbelastung zu beschränken.
Peter Unger
Antrag Freischankflächen Öffnungszeiten
Folgendem Antrag des GR Unger, modifiziert durch GR Reich, wird zugestimmt:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Voraussetzung für eine probeweise Umsetzung längerer Öffnungszeiten der Freischankflächen in den Sommermonaten geschaffen wird und beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere mit dem Bayer. Gemeindetag und Bayer. Städtetag zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 16
Ablehnung: 6
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