Vertretungsregelungen in den Ausschüssen des Gemeinderates

Antrag zur Gemeinderatssitzung vom 31.01.

In der Geschäftsordnung des Gemeinderates findet sich die Regelung, dass für jedes Ausschussmitglied eine Person als Stellvertretung benannt wird (§ 7, Abs. 2).

Diese Regelung führt dazu, dass, falls auch die Vertretung verhindert ist, der Platz im Ausschuss unbesetzt bleibt und entweder überhaupt keine Mitwirkung der betroffe­nen Partei/Gruppierung in der Ausschussarbeit erfolgen kann oder nicht mit der zu­stehenden Stimmenzahl.

Eine Lösung des Problems wäre, einfach einen weitere Stellvertretung zu wählen. Also für die Stellvertretung im Ausschuss, einen Stellvertreter beziehungsweise eine Stellvertreterin für den Fall, dass die Stellvertretung auch verhindert ist. Im Kreistag Starnberg gibt es be­reits eine derartige Regelung.

Dies ist einer sachgerechten Gemeinderatsarbeit dienlich, und die Wahrscheinlich­keit, dass die Ausschüsse nicht vollzählig arbeiten und entscheiden können, sinkt deutlich.


Ich stelle deshalb mit Unterstützung der Fraktion folgenden

Antrag:

In die Ausschüsse des Gemeinderates wird eine zweite Stellvertretung gewählt.
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist entsprechend zu ändern.

Das würde zum Beispiel für unsere Fraktion bedeuten:

Ausschuss Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
Bauausschuss Peter Unger Martin Pilgram Herbert Gebauer
Finanzausschuss Martin Pilgram Peter Unger Herbert Gebauer
Umweltausschuss Herbert Gebauer Martin Pilgram Peter Unger
Rechn. Prüfung Martin Pilgram Peter Unger Herbert Gebauer
Bildung, Kultur Peter Unger Herbert Gebauer Martin Pilgram

Update 31.1.2018:

Der Antrag lag zur Gemeinderatssitzung am 21.2.2017 vor. Dort bestand nach ausführlicher Diskussion Einverständnis, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in der nächsten Gemeinderatssitzung wieder zu behandeln.

In der Sitzung vom 21.3.2017 wurde der TO wieder aufgegriffen.

Der Antrag wird einstimmig (22:0) in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.3.2017 angenommen:

 

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