UN-Atomwaffenverbotsabkommen tritt in Kraft – leider noch ohne Deutschland 31. Januar 202131. Januar 2021 Heute, am 22. Januar 2021 tritt das UN-Atomwaffenverbotsabkommen (AVV) in Kraft. 51 Staaten haben es ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten. Damit sind Atomwaffen völkerrechtlich geächtet und auf die gleiche rechtliche Grundlage gestellt wie chemische und biologische Massenvernichtungswaffen. Der Verbotsvertrag verbietet die Entwicklung, die Lagerung und den Einsatz von Atomwaffen, sowie die Drohung mit ihnen. Der Ortsvorstand der Gilchinger Grünen sowie die Grünen-Fraktion freuen sich über diesen Schritt – hier im Bild Ortsverbandssprecherin Anja Kiemle und Gemeinderat Martin Pilgram am Friedenspfahl an der Pollinger Straße. Wie die Präambel des Verbotsvertrages feststellt „überschreiten die Auswirkungen von Atomwaffen nationale Grenzen, haben gravierende Auswirkungen auf den Fortbestand der Menschheit, die Umwelt, die sozioökonomische Entwicklung, die Weltwirtschaft, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen und wirken sich unverhältnismäßig stark auf Frauen und Mädchen aus, auch infolge ionisierender Strahlung.“ Heute besitzen die Atommächte fast 14000 Atomwaffen. Das Risiko einer Atomwaffendetonation heute – ob durch einen Unfall, Fehleinschätzung oder Absicht – nimmt täglich zu, da neue Arten von Atomwaffen entwickelt werden und langjährige Rüstungskontrollabkommen aufgekündigt sind. Statt abzurüsten modernisieren aktuell die Atommächte ihre Arsenale. Das Inkrafttreten des Vertrags ist ein historischer Meilenstein einer globalen Bewegung, die vor 75 Jahren begann und über mehrere Generationen andauert. Der Vertrag verkörpert den Willen der Menschheit, ohne Atomwaffen zu leben. Er stellt einen Sieg der internationalen Demokratie und multilateralen Diplomatie über die Dominanz der Weltmächte dar. Erst drei EU-Staaten haben den Vertrag ratifiziert, darunter unser Nachbarland Österreich. Deutschland ist NATO-Mitglied und Lagerort für ca. 20 US-Atomwaffen. Im Rahmen der „nuklearen Teilhabe“ der NATO stellt Deutschland Trägerflugzeuge und Piloten für den Ernstfall des Atomwaffeneinsatzes zur Verfügung. Ihr Einsatz wird jedes Jahr bei der Militärübung „Steadfast Noon“ geübt. Deutschland nimmt auch an der Einsatzplanung in der Nuklearen Planungsgruppe teil. Diese Aktivitäten wären mit einem Beitritt zum AVV untersagt. Noch weigert sie die Bundesregierung, den Vertrag zu ratifizieren mit dem Argument, „Dabeisein“ ermögliche Mitsprache. Aber 92 Prozent der Deutschen unterstützen den deutschen Beitritt zum Atomwaffenverbot.
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Zusammenfassung Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 27. Dezember 20244. Januar 2025 Themen: Freiflächen-Photovoltaik, Trägerwechsel ev. Hort/Kindergarten, Städtebauförderung