Baumschutz gegen Klimawandel

Sehr geehrter Herr Walter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

von besorgten Gilchinger Bürger*innen wurde ich darauf hingewiesen, dass kürzlich an der Pollinger Straße eine Baumfällaktion stattgefunden hat, der mehrere, darunter auch ältere Bäume, zum Opfer fielen (siehe beiliegendes Bild).

Dies nehmen wir zum Anlass, erneut einen Vorstoß für einen Gilchinger Baumschutz zu unternehmen.

In einem Gedicht von Eugen Roth heißt es:

„Zu fällen einen schönen Baum, braucht’s eine halbe Stunde kaum – zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert!“

Bäume sind für unser Klima von entscheidender Bedeutung und der Schutz von Bäumen ist eine wichtige Maßnahme gegen den Klimawandel.
Als Kohlenstoffspeicher und Sauerstofflieferanten sind Bäume unentbehrlich: Im Durchschnitt gibt ein hundertjähriger Baum pro Stunde 1200 Liter Sauerstoff an die Luft ab. Wenn ein Mensch also 24 Liter Sauerstoff pro Stunde benötigt, könnte ein Baum fünfzig Menschen Luft zum Atmen liefern.
Um diese Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten je nach Baumart ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden. Darüber hinaus binden Bäume Feinstaub, kühlen in Hitzesommern und Trockenperioden, die wir seit den 2000-er Jahren verstärkt erleben, und bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.
Beim Baumschutz geht es – neben den positiven Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt
– auch um immaterielle Werte. Bereits im gesellschaftlichen Leben unserer Vorfahren nahmen altehrwürdige Bäume, meist Linden, eine bedeutende Stellung ein. Zudem prägen und verschönern Bäume das Ortsbild.
Mit Blick auf die Sicherung des Gemeinwohls gehören daher der Baumschutz sowie der Schutz von Hecken und Sträuchern zu den Aufgaben jeder Kommune.

In einer Erklärung des Bayerischen Landesamts für Umwelt heißt es dazu unter anderem: … Der Bestand an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann durch Verordnung nach Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz
(BayNatSchG) ganz oder teilweise geschützt werden, wenn dies zur Belebung des Orts- bzw. Landschaftsbildes beiträgt oder im Interesse des Naturhaushalts – insbesondere zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt oder zur Entwicklung von Biotopverbundsystemen –
erforderlich ist. In der Verordnung können die Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten zu Ersatzpflanzungen oder zweckgebundenen Ausgleichszahlungen an die Gemeinde für den Fall der Bestandsminderung verpflichtet werden. Eine solche Verordnung (zum Beispiel „Baumschutzverordnung“) kann auch die Gemeinde erlassen.

Hierzu folgender Link:
https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/baumschutzverordnung/index.htm

In einer Reihe von Städten und Gemeinden gibt es derartige Verordnungen, die als Orientierungshilfe verwendet werden können.
Nach diesem Text sind die Links von Baumschutzverordnungen in Lappersdorf, Augsburg und Bamberg beispielhaft aufgeführt.

Europa erlebt seit den 2000-er Jahren Sommerdürren, die weitaus gravierender waren, als in den rund 2.100 Jahren davor. Das ergab eine neue internationale Studie, die im Fachblatt „Nature Geoscience“ veröffentlicht wurde. Die außergewöhnliche Trockenperiode ist nach Ansicht der Forscher auf den vom Menschen verursachten Klimawandel zurückzuführen.

Deshalb stelle ich mit Unterstützung der Fraktion zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 folgenden

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzverordnung zu erstellen, in die auch Hecken und Sträucher sowie Obstbäume einbezogen werden. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien zu berücksichtigen: Stammumfang, Alter, ökologische Wirkung (zum Beispiel Schattenwurf, Luftfilterung), mögliche Sanierungszuschüsse, Sanktionen usw.
Dem Gemeinderat ist spätestens bis zu seiner Sitzung im November 2021 ein Satzungsentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Unger

Baumschutzverordnungen:

Augsburg
http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/umwelt_soziales/umwelt/naturschutz/baumschutz/download/amtsblatt-2010-11-12.pdf

Bamberg
https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/332_39_1.PDF?1346311647

Lappersdorf
http://www.lappersdorf.de/media/1819/baumschutzverordnung_20110714.pdf

Antrag als pdf

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.