Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes

– abgelehnt –

Sehr geehrte Damen und Herren,

die derzeitige Finanzkrise wird sicherlich in den nächsten Jahren auch negative Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde Gilching haben. Um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, müssen frühzeitig wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört eine entsprechende Regulierung der Steuerhebesätze. 

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Steuer zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Der bisherige Gewerbesteuerhebesatz in Gilching liegt im Vergleich mit anderen Gemeinden im Landkreis Starnberg gerade einmal im Mittelfeld.

Aufgrund der Größe und der Infrastruktur der Orte sind zwar unterschiedlich hohe Hebesätze angemessen, doch verzichtet Gilching mit seinem derzeitigen Hebesatz auf wichtige kommunale Einnahmen. Daher stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt in der Haushaltssatzung unter §4 folgende Änderung durchzuführen:

  • Erhöhung der Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 330 v.H.

Begründung:

Die Gewerbesteuer ist nicht nur eine der wesentlichen Einnahmequellen, sondern sie stellt auch eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente dar, mit dessen Hilfe sich die Gemeinde finanzielle Handlungsspielräume erschließt. Mehreinnahmen durch die erhöhte Steuer können sowohl zur Schuldenreduzierung als auch für die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Landesregierung bürdet den Kommunen immer mehr Lasten auf. Mehreinnahmen sind daher dringend notwendig, damit die Gemeinde ihren sozialen, politischen und kulturellen Aufgaben noch gerecht werden kann.
Gewerbesteuer 310 v.H. bei einem Gewerbeertrag von 120.000 Euro

Kapitalgesellschaft Einzelunternehmer
Personengesellschaft
Gewerbesteuer 2008:
Anrechnungsbetrag 2008:
-13.020 €
-10.361 €
+10.361 €
Gewerbesteuer 2007:
Anrechnungsbetrag 2007:
-16.103 €
-9.595 €
+5.571 €

Gewerbesteuer 330 v.H. bei einem Gewerbeertrag von 120.000 Euro 

Kapitalgesellschaft Einzelunternehmer
Personengesellschaft
Gewerbesteuer 2008:
Anrechnungsbetrag 2008:
-13.860 €
-11.030 €
+11.030 €
Gewerbesteuer 2007:
Anrechnungsbetrag 2007:
-16.995 €
-10.126 €
+5.523 €

Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 310 Prozentpunkte auf 330 Prozentpunkte belastet ein Unternehmen mit einem Gewerbeertrag von 120.000 Euro nur vordergründig jährlich um ca. 800 Euro. Durch die Veränderung der Steuergesetze können Einzelunternehmer und Personengesellschaften die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz in Höhe von 380 Prozentpunkten voll von der Einkommensteuerschuld (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) abziehen, so dass für sie keine Mehrbelastung entsteht.

Daher wird diese Erhöhung der Steuern nicht zu einer Massenflucht der Unternehmen in andere Gemeinden führen. Im Gegenteil: Mehreinnahmen durch die erhöhte Steuer können auch dazu beitragen, Gilching attraktiver werden zu lassen; attraktiver für mögliche Unternehmensansiedlungen.

Eine Entscheidung zu Gunsten einer geringen Erhöhung des Hebesatzes bedeutet letztlich eine Entscheidung für eine positive Entwicklung unserer Gemeinde.

Beispiele für Hebesätze 2007:

Gemeinde Berg:
Gewerbesteuerhebesatz 330

Gemeinde Gauting:
Gewerbesteuerhebesatz 330

Stadt Starnberg:
Gewerbesteuerhebesatz 330

Landeshauptstadt München:
Gewerbesteuerhebesatz 490

Eine Erhöhung des Steuerhebesatzes kann umgehend nach Beschluss der Haushaltssatzung mit dem geänderten Wert korrigiert werden, da der Hebesatz als kommunale Steuerquelle im Gegensatz zu den übrigen Haushaltsposten nicht von der Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig ist. Das heißt er wäre sofort wirksam.

Die Erhöhung des Steuerhebesatzes ist standortpolitisch sinnvoll und finanzpolitisch notwendig, um auch in Zukunft die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zur Bewältigung kommunaler Aufgaben und sozialpolitischer Leistungen gewährleisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Akpomuje

Antrag: Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes

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