
Nach den allgemein anerkannten Fikih-Büchern zur Religions- und Glaubenspraxis im Islam, beispielsweise „Büyük Islam Ilmihali“ von Ömer Nasuhi Bilmen, eine der verbreitetsten Sammlungen, ist bei der Bestattung verstorbener Muslime auf folgende Punkte zu achten:
- Eine Waschmöglichkeit für die Leichen muss auf dem Friedhof vorhanden sein.
- Ein separater Bereich für die Muslime sollte auf dem Friedhof ausgewiesen sein (keine gemischte Belegung).
- Die Gräber sind so zu öffnen, dass sie mit ihrer Längsseite in Richtung Mekka, also nach Südosten, zeigen.
- Gegen eine Bestattung im Sarg besehen keine Bedenken. Sargbestattungen sind in gewissen Fällen sogar üblich wie z.B. für die Frauenleichenbestattung oder bei schlammigem Boden.
- Die Särge sollten so beschaffen sein, z.B. durch eine Schräge im Innern, dass die Leiche mit dem Gesicht nach Mekka und leicht auf der rechten Seite liegend gebettet werden kann.
- Wenn die Leichen verwest sind, dürfen die Gräber neu belegt werden.
- Es ist für den Verstorbenen oder die Verstorbene besser, ihn/sie dort zu bestatten wo er/sie gestorben ist.
Bezüglich der hierzulande geltenden Bestimmungen der Sargbestattung und der zeitlich befristeten Gräberbelegung bestehen im Islam keine gegensätzlichen religiösen Vorgaben.