Mobile FM-Anlage für hörgeschädigte Menschen

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 24.2.2015

Antrag:

Bei Gemeinderatssitzungen wird eine Mobile FM-Anlage für hörgeschädigte Menschen eingesetzt. Das Angebot der Gilchinger Selbsthilfegruppe Ohrmuschel, die Anlage für die Dauer der Sitzungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wird gerne angenommen. Das Vorhandensein der FM-Anlage bei Gemeinderatssitzungen soll in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, damit Betroffene davon erfahren. 

Begründung:
Mit der Anlage wird eine Barrierefreie Information und Kommunikation für hörgeschädigte Menschen gewährleistet. Schall- und Nebengeräusche werden unterdrückt. Somit haben die Betroffenen die Möglichkeit, ihre bürgerlichen Rechte , wie die Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung, wahrnehmen zu können.

Die Maßnahme entspricht dem Sinn und Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.

Peter Unger

Antrag: Mobile FM-Anlage für Hörgeschädigte

 

Gemeinderatssitzung vom 24.02.2015

10. Mobile FM-Anlage für hörgeschädigte Menschen (Antrag GR Unger, Bünd- nis90/DieGrünen vom 9.2.2015)

Der Gemeinderat stimmt der Verwendung einer mobilen FM-Anlage für hörgeschädigte Personen für die Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Selbsthilfegruppe „Ohrmuschel“ die Nutzung zu organisieren.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 22
Ablehnung: 0

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