Auflistung von möglichen bebaubaren (unbebauten) Grundstücken in Gilching

Inhalte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.2.2016 teilweise aufgegriffen

Da heute keine Liste von bebaubaren (unbebauten) Grundstücken im Gemeindegebiet vorliegt, ist es der Fraktion nicht möglich, die Vorlage der Gemeinde für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu bewerten. 

Sehr geehrter Herr Walter,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Standorte für die Errichtung einer Containeranlage und einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft am Ortsrand halte ich für sehr problematisch.

Am Ortsrand ist ein Leben als „Mensch unter den Menschen Gilchings“ noch komplizierter als ohnehin schon. Vor allem wird es schwierig, weil dieser Zustand ja auf Jahre hinaus angelegt ist

Ich stelle deshalb mit Unterstützung der Fraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Gemeinderatssitzung eine Auflistung von möglichen bebaubaren (unbebauten) Grundstücken in Gilching dem Gemeinderat vorzulegen.

Dabei sollen Grundstücke, die 

  • der Gemeinde
  • dem Freistaat Bayern
  • dem Bund 

und, wenn möglich,

  • den Kirchen

gehören, aufgelistet werden.

 

Begründung: 
Da heute keine Liste von bebaubaren (unbebauten) Grundstücken im Gemeindege­biet vorliegt, ist es der Fraktion nicht möglich, die Vorlage der Gemeinde für die Er­richtung von Flüchtlingsunterkünften zu bewerten.
Läge eine Liste von bebaubaren Grundstücken im Gemeindegebiet, die im Eigentum von Bund, Land, Gemeinde oder der Kirche sind vor, könnte die Fraktion entscheiden, ob die Vorlage für mögliche Standorte alternativlos ist, oder ob auch andere Standorte in Betracht gezogen werden könnten.
Eine derartige Liste würde nicht nur bei der Suche nach Standorten für Flüchtlingsun­terkünften helfen, sondern auch bei anderen baulichen Vorhaben der Gemeinde, etwa im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, nützlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

Antrag Grundstücksauflistung

Gemeinderatssitzung am 16.2.2016
TOP 4.3 
Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft; möglicher Standort 
Diskussionsverlauf
Nach eingehender Diskussion stellt GR Bauer folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Vor der Entscheidung  zu TOP 4.3 „Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft; möglicher Standort“ wird die Verwaltung beauftragt, eine Auflistung von möglichen Grundstücken in Gilching dem Gemeinderat vorzulegen.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
Folgender Antrag des GR Unger ergänzt durch den zweiten Halbsatz von GR Vilsmayer wird abgelehnt: Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Gemeinderatssitzung eine Auflistung von möglichen bebaubaren (unbebauten) Grundstücken in Gilching dem Gemeinderat vorzulegen und bis dahin keine weiteren Beschlüsse zu TOP 4.3 zu fassen.
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird zum TOP 4.2 folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprochen: Die Gemeinde Gilching stellt dem Landkreis Starnberg das Grundstück an der Weßlinger Straße Fl.Nr. 1615 und Tfl. 1619 der Gemarkung Gilching zur Errichtung einer Containeranlage für die Unterbringung von Asylbewerbern für die Dauer von 8 Jahren zur Verfügung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Pachtvertrag zu verhandeln und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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